Praktische Hinweise, aktuelle Rechtsfälle und Arbeitshilfen zur erfolgreichen Anwendung der VOB und des BGB
Unser Praxishandbuch hilft Zahlungsansprüche durchzusetzen und Streitigkeiten um Mängelbeseitigung zu vermeiden. Es enthält aktuelle Rechtsfälle auf neuestem Stand der Rechtsprechung sowie kommentierte Arbeitshilfen und Vorlagen nach VOB und BGB.
Ihre Vorteile
Lieferumfang
Meist gewählt | |||
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Erläuterungen der Gewährleistungsansprüche nach BGB und VOB/B verständlich erklärt für rechtssicheres Arbeiten. |
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Aktuelle Rechtsfälle und wichtige Grundsatzurteile liefern auch in schwierigen Situationen überzeugende Argumente. |
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Wichtige Erläuterungen zu den Mängelansprüchen des Auftraggebers und Gewährleistungsgarantien des Auftragnehmers unterstützen Sie bei Streitigkeiten. |
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Einsatzfertige Arbeitshilfen und Musterverträge mit dazugehöriger Kommentierung helfen bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen. |
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Hybrides Arbeiten schafft für Sie maximale Flexibilität – gleichzeitiges Nutzen der gedruckten und digitalen Ausgabe mit den Vorteilen aus beiden Angebotswelten. | - | - | |
Rundum-sorglos-Service – die Inhalte werden für Sie erweitert und aktualisiert, sobald sich bei Recht, Wissenschaft und Technik etwas ändert. |
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Vollumfänglich enthalten |
Gedruckte Ausgabe (Print-Ausgabe) |
Gedruckte und Digitale Ausgabe (Premium-Ausgabe) |
Online-Abonnement (Online-Ausgabe) |
122,43 € zzgl. MwSt. 131,00 €inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten Artikel-Nr. 1339/7 |
184,11 € zzgl. MwSt. 197,00 € inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten Artikel-Nr. 51339/1 |
370,00 € zzgl. MwSt. 395,90 € inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten Artikel-Nr. 8551339/8 |
Offene Schlussrechnungen und Mängelansprüche
Treten bei einer Bauleistung Mängel oder Schäden auf, verweisen Auftraggeber in der Regel zuerst auf das ausführende Bauunternehmen als Schuldigen und versuchen, ihre Ansprüche auf Gewährleistung und Mängelbeseitigung geltend zu machen. Doch wann ist eine Leistung überhaupt „mangelhaft“ und wer muss das beweisen? Welchen Forderungen müssen Auftragnehmer tatsächlich nachkommen und welche können als unverhältnismäßig abgelehnt werden? Wie verbindlich sind die Vereinbarungen der Bauabnahme?...
Unser Praxishandbuch hilft Zahlungsansprüche durchzusetzen und Streitigkeiten um Mängelbeseitigung von Anfang an zu vermeiden.
Zusätzlich enthält das Werk aktuelle Rechtsfälle und wichtige Grundsatzurteile auf neuestem Stand der Rechtsprechung sowie kommentierte Arbeitshilfen und Vorlagen nach VOB und BGB.
Die Premium-Ausgabe des Werks besteht aus einer gedruckten und einer Online-Ausgabe des kompletten Handbuchs sowie einsatzfertigen Mustervorlagen, Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.
Diese bietet folgende Vorteile:
Die Zusatzfunktionen der Online-Ausgabe auf einen Blick:
Mobil per App und über Browser auf Smartphone, Tablet, Laptop und Desktop-PC jederzeit verfügbar
Praktische Volltext-Suche über einfache Eingabe von Stichwörtern und Suchbegriffen
Schnelle Navigation durch direkt verlinkte Inhaltsverzeichnisse und Verweise
Komfortables Bearbeiten und Hinzufügen von Lesezeichen und Notizen als Text, Bild oder Sprachnachricht
Einsatzfertige Vorlagen und Arbeitshilfen zum Download
Ausgewählte Leseproben zur Publikation
Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:
Auszug aus dem Inhalt
1. Rechtliche Grundlagen
2. Abnahmeregelungen nach VOB und BGB
3. Gewährleistung und Mängelansprüche nach VOB und BGB
4. Praktische Arbeitshilfen und Vorlagen mit Hinweisen zur rechtssicheren Anwendung
5. Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen
6. So entschieden Gerichte wichtige Streitfälle…
Zusätzliche Inhalte dieser Angebotsform (Auszug):
Digitale Arbeitshilfen zum Download
Mustervorlagen zur Abnahme
Mustervorlagen zu Gewährleistung und Mängelansprüchen
Mustervorlagen zur Zahlung
Checklisten
Zugriff auf alle bisher im Werk kommentierten Gerichtsurteile.
Was bringt das neue Gebäudetyp-E-Gesetz?
Das Ministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat eine umfassende "Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" vorgestellt. Sie soll die am Bau Beteiligten – also Bauherren, Planer, Unternehmer – bei der Anwendung einfachen Bauens unterstützen. Der ministerielle Leitfaden gibt Hinweise, wie Vereinbarungen für Architekten- und Bauverträge formuliert werden können. Damit soll das sog. „einfache Bauen“ in der Praxis rechtssicher umgesetzt werden.
Neben den Leitlinien für die Vereinbarung eines Minderstandards auf vertraglicher Ebene beabsichtigt das Bundesministerium auch Änderungen im Bauvertragsrecht. Der sog. Gebäudetyp E soll somit auch zivilgesetzlich gestärkt werden.
In Kapitel 6.9 steht alles was Auftraggeber und Auftragnehmer zum neuen Gebäudetyp-E-Gesetz wissen müssen.
Die Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/B
Aktuelles zur VOB/B beschreiben wir in Kapitel 2.3.
BGH-Urteil: Fiktive Berechnung eines nicht fiktiven Schadens
Ein Bauherr ist bei der Mängelbeseitigung nicht gehalten, die ursprüngliche Planung beizubehalten, um Schadensersatz in Höhe der Mängelbeseitigungskosten geltend machen zu können. Alles zu diesem aktuellen Urteil in Kapitel 7.3.
Neue Arbeitshilfen:
Dominik Krause
Dominik Krause ist selbstständiger Rechtsanwalt in Bremen (www.mskbremen.de). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und dem Referendariat in Bremen, Oldenburg und Helsinki (Finnland) ist er seit September 2003 v. a. im Bau- und Architektenrecht, aber auch im Miet- und Immobilienrecht beratend tätig. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht des Deutschen Anwaltsvereins.
Oliver Vogt
Oliver Vogt ist Rechtsanwalt in einer eigenen zivil-/wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Bremen (www.advogt.de). Er war zunächst im Zivilrechtsdezernat einer Anwaltssozietät in Kassel und anschließend für eine international ausgerichtete Wirtschaftskanzlei im Rhein-Main-Gebiet tätig, bei der er vorwiegend gewerbliche Mandanten in den Bereichen des Energie-, IT-, IP- sowie des internationalen Wirtschafts- und Vertragsrechts beraten hat und auch bei seiner derzeitigen Tätigkeit berät.
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12. Mai 2020 08:31
Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen
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