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Abrechnung und Vergütung von Bauleistungen

Rechtliche Grundlagen, aktuelle Praxishinweise, wichtige Urteile

Stand Oktober 2024

Leistungen ohne Auftrag, Nachträge, Stundenlohnarbeiten: So kann die Vergütung von Bauleistungen sicher vereinbart und Rechnungen korrekt abgewickelt werden

Bei der Abrechnung von Bauleistungen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten um Nachträge, Mehrmengen, Stundenlöhne oder gekürzte Rechnungen. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von ungenauen Zahlungsvereinbarungen bis zu fehlenden Leistungsnachweisen. Darüber hinaus wurden die Abrechnungsvorgaben in verschiedenen DIN-Normen der VOB/C im Oktober 2023 geändert und in einem Ergänzungsband veröffentlicht, die bei vertraglicher Vereinbarung beachtet werden müssen.

Daher ist es zwingend notwendig

  • Vereinbarungen „wasserdicht“ zu treffen,
  • Entscheidungen immer genau zu dokumentieren,
  • Abrechnungen stets korrekt zu erstellen und
  • Einwände fristgerecht geltend zu machen,

um Streitigkeiten, Zahlungsausfälle oder Baustillstand zu vermeiden.

Wie die Vergütung von Bauleistungen von der Abschlagsrechnung bis zur Zahlung der Schlussrechnung konsequent und rechtssicher abgewickelt werden kann, zeigt das digitale Handbuch "Abrechnung und Vergütung von Bauleistungen nach VOB und BGB".

Online-Ausgabe

Diese Ausgabe des Werks besteht aus einer Online-Ausgabe des kompletten Handbuchs sowie einsatzfertigen Mustervorlagen, Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.

Diese bietet folgende Vorteile:

  • Alle Inhalte stehen auch digital zur Verfügung. Zahlreiche nützliche Zusatzfunktionen (z. B. Volltextsuche mit farblich hinterlegten Suchergebnissen, direkte Verlinkungen, Copy & Paste-Funktion) machen die Anwendung besonders komfortabel.
  • Das Portal bietet direkt einsetzbare Musterschreiben zum schnellen Bearbeiten und individuellen Ausfüllen direkt am PC.
  • Praxistipps und Arbeitshilfen zur Abrechnung von Hauptleistungen, Nachträgen oder Stundenlohnarbeiten geben Handlungssicherheit im Baualltag.
  • Die anschaulichen Beispiele, aktuellen Rechtsfälle und wichtigen Grundsatzurteile liefern auch in schwierigen Situationen überzeugende Argumente.
  • Unsere Autoren geben Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüche – individuellen Fragen können an unsere Experten gestellt werden.

Die Zusatzfunktionen der Online-Ausgabe

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Icon Ihre Vorteile  Praktische Volltext-Suche über einfache Eingabe von Stichwörtern und Suchbegriffen

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Icon Ihre Vorteile  Einsatzfertige Vorlagen und Arbeitshilfen zum Download 

Inhaltsverzeichnis und Leseproben Hier können Sie die vollständigen Verzeichnisse einsehen und herunterladen:

Ausgewählte Leseproben zur Publikation

Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:

Auszug aus dem Inhalt

1 Verzeichnisse

2 Rechtliche Grundlagen

  • Regelungen und Fristen der aktuellen VOB/B zu Zahlung, Abrechnung, Sicherheitsleistung…
  • Regelungen des BGB zu Zahlung, Fälligkeit der Vergütung, Sicherungshypothek
  • Vereinbarung von Mehrforderungen und Nachträgen
  • Besonderheiten bei Detailpauschalpreis-, Globalpauschalpreis- oder Festpreisverträgen
  • Werklieferungsverträge
  • Die Reform des Bauvertragsrechts
  • Der Planervertrag und der Bauträgervertrag im neuen BGB 2018
  • Bauablaufstörungen

3 Abrechnung von Bauleistungen

  • Vereinbarung von Zahlungsplänen
  • Aufmaß als Abrechnungsgrundlage (Abrechnungsvorschriften der VOB/C, Übersicht über die geänderten Normen der VOB/C 2023, gemeinsames Aufmaß, verweigerte Mitwirkung, Aufmaßliste …)
  • Abrechnung von Hauptleistungen (Prüfbarkeit von Abschlags- und Schlussrechnungen, Fristen zur Rechnungsstellung und -prüfung, 
  • Mehr- und Mindermengen bei Einheitspreis …)
  • Abrechnung von Nachträgen (Vergütung von Nachträgen mit/ohne Vereinbarung, geänderte und zusätzliche Leistungen, Nachträge bei Pauschalverträgen, Dokumentation von Leistungen …)
  • Abrechnung von Stundenlohnarbeiten (Stundenlohnvereinbarung, Nachweis von Stundenlohnarbeiten …)
  • Abrechnung von Leistungen ohne Auftrag
  • Skonto, Rabatt und Nachlass …

4 Zahlung und Verjährung

  • Zahlungsverzug und Verzugszinsen
  • Überbezahlung und Rückforderung durch den AG (Verbindlichkeit von Zahlungen)
  • Rechnungs- und Zahlungsfreigabe unter Vorbehalt
  • Besonderheiten bei Vorauszahlungen
  • Verjährung von Zahlungsansprüchen
  • Honorare des Architekten und Ingenieurs nach aktueller HOAI 2021 (Das Preisrecht der HOAI / Fälligkeit von Honorarabschlägen / Verjährung der Honoraransprüche …)

5 Einbehalt und Rückgabe von Sicherheiten

  • Absicherung von Forderungen (Sicherungshypothek, Handwerkersicherung, Sicherungsabrede, Bürgschaft)
  • Sicherheitseinbehalte für Vertragserfüllung oder Mängelansprüche (Sperrkonto…)
  • Leistungsverweigerungsrecht bei Gefährdung des Vergütungsanspruchs
  • Fristen zur Rückgabe von Sicherheiten 
  • Verjährung des Rückgabeanspruchs …

6 Vergütungsansprüche bei Kündigung

  • Besonderheiten bei Kündigung durch Auftragnehmer
  • Besonderheiten bei Selbstübernahme, Teilkündigung oder Kündigung durch Auftraggeber
  • Folgen unrechtmäßiger Kündigung
  • Abrechnung eines Pauschal- oder Festpreisvertrags
  • Schadensersatzansprüche … 

Zusätzliche Inhalte dieser Angebotsform (Auszug):

Digitale Arbeitshilfen zum Download zu den Themen

Nachträge
wie z. B. Mehrvergütung wegen Bauzeitverlängerung als Folge geänderter/zusätzlicher Leistungen (VOB/B)

Leistungsfeststellung, Schlussrechnungsstellung
wie z. B. Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B, Aufforderung zum gemeinsamen Aufmaß (VOB/B)

Fristsetzung/Mahnung 
wie z. B. Nachfristsetzung zur Bezahlung fälligen Werklohns mit Androhung der Leistungseinstellung

Stundenlohnarbeiten
wie z. B. Zurückweisung einer nicht prüfbaren Stundenlohnrechnung

Abnahme der Bauleistung und Mängelansprüche
wie z. B. Ablehnung der Mangelbeseitigungsaufforderung wegen Verjährung

Sicherheitsleistungen 
wie z. B. Aufrechnung des Sicherheitseinbehalts

Vertragsgrundlagen, Kündigung 
wie z. B. Kündigung wg. Überschreitung des Kostenvoranschlags

Gesetze und Verordnungen
wie z. B. VOB/B und Auszüge aus dem BGB, aktuelle HOAI 2021, wichtige Informationen zum neuen Ergänzungsband VOB/C 2023

Richtungsweisendes BGH-Urteil zur Unwirksamkeit von Vertragsstrafenklauseln: Abrechnungssumme als Grundlage relevant

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil vom 15.02.2024 entschieden, dass die Festlegung der Höhe einer Vertragsstrafenregelung auf 5 % der Auftragssumme bei Einheitspreisverträgen unwirksam ist, da sie den AN entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt. Der BGH argumentierte, dass sich die Vertragsstrafe auf eine unklare Begrifflichkeit, nämlich die „Auftragssumme“ und nicht die tatsächliche „Abrechnungssumme“ bezogen hat.

Denn: Bei einer Klausel, die bei einem Einheitspreisvertrag eine Vertragsstrafe von bis zu 5 % der ursprünglich vereinbarten Netto-Auftragssumme vorsieht, kann die Vertragsstrafe die Grenze von 5 % der Abrechnungssumme überschreiten, z. B. im Fall einer Verringerung der tatsächlich ausgeführten Mengen. Die Höhe der Vertragsstrafe stand im aktuellen Fall dadurch nicht mehr in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zum Werklohn.

Wie das Gericht genau über den Fall urteilte, und wie man unwirksame Vertragsstrafenklauseln erkennen und vermeiden kann, liest man in Kapitel 4.7.1.

Weitere wichtige Inhalte

Mit dieser Lieferung haben unsere Experten u. a. folgende Beiträge um wichtige Urteile und Handlungsanweisungen erweitert, die bei der Abrechnung von Bauprojekten unterstützen:

  • Besondere Pflichten des Unternehmers bei Verbraucherverträgen (2.8.3)
  • Zahlungsverzug des Auftraggebers (4.2.1)
  • Verzugsschaden (4.2.4)
  • Abrechnung nach Kündigung gem. § 9 VOB/B (6.5.3)
  • Abrechnung nach Teilkündigung durch den Auftraggeber nach VOB (6.7.2)

Autoren

Helmut Aschenbrenner
Helmut Aschenbrenner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Seit 1991 als Gründungspartner einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in München und dort insbesondere zuständig für den Bereich des Bau- und Architektenrechts. Ferner ist er als Schlichter und Schiedsrichter für Baustreitigkeiten tätig, Gastdozent beim Bayerischen Justizministerium, Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein und seit ca. 25 Jahren Referent bei Seminaren für Bau- und Architektenrecht.

Sabine Ebner-Köppl
Seit 1996 ist Frau Ebner-Köppl als selbstständige Rechtsanwältin und Partnerin der Rechtsanwaltskanzlei Prettl, Ebner-Köppl & Kollegen mit Kanzleisitz in Stuttgart tätig. Sie ist Mitglied im Prüfungsausschuss 3 Familienrecht der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV), der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV); der Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein (DAV) und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), sowie der Schlichter der Arbeitsgemeinschaft (DAV).

Ines Gassner
Dr. Ines Gassner ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2000 nahezu ausschließlich auf den Gebieten des privaten Bau- sowie Architektenrechts als auch im Vergaberecht tätig.

Iris Glönkler
Iris Glönkler ist seit 2020 Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und seit Beginn ihrer anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 2017 auf dem Gebiet des privaten Bau- und Architektenrechts tätig. Weitere Schwerpunkte ihrer Arbeit sind das Immobilienwirtschaftsrecht, das gewerbliche Miet- und Pachtrecht sowie Maklerrecht.
Ihre anwaltliche Tätigkeit begann sie bei einer mittelständischen Wirtschaftskanzlei mit Schwerpunkt der Tätigkeit im Immobilienwirtschaftsrecht. Seit 2018 ist sie bei Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB am Standort Stuttgart mit weiteren Standorten in München, Hamburg und Berlin tätig.

Dr. Daniel Junk
Dr. Daniel Junk ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Vergaberecht und Partner der Kanzlei Lutz | Abel. Zu den Schwerpunkten der anwaltlichen Tätigkeit gehören im Privaten Baurecht zum einen die baubegleitende Rechtsberatung insbesondere von Großbauvorhaben, zum anderen strategische Prozessmandate, insbesondere umfangreiche Werklohnprozesse. 

Guido Sandmann
Rechtsanwalt Sandmann hat nach dem Studium an der Universität Bayreuth und der Referendartätigkeit in Bamberg von Januar 1989 bis März 1995 in der Rechtsabteilung der Dyckerhoff & Widmann AG, München gearbeitet. Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte im Dezember 1991. Im April 1995 wechselte er als Chefsyndikus zur einem hauptsächlich in München, Leipzig und Berlin agierenden Projektentwickler und Bauträger, der Ravensberger Bau-Beteiligungen AG, Grünwald. Er ist seit 2000 selbständig als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht sowie WEG-Recht in München tätig und ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Münchner Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein und beim Deutschen Baugerichtstag e.V.

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