Mit diesem Merkblatt informiert die Schulleitung ihr Kollegium und andere Mitarbeiter über die wichtigsten aktuellen gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz an Schulen.
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Seit 25. Mai 2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das reformierte Bundesdatenschutzgesetz. Ziel ist, das informationelle Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Dies gilt insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler. Diese haben dadurch mehr Rechte, die sie selbst oder ihre Eltern einfordern können.
Egal, ob bei der Speicherung von Noten, der Nutzung von Messenger-Diensten oder der Arbeit im digitalen Klassenzimmer: Das Kollegium und die Mitarbeitenden einer Schule müssen die aktuelle Rechtslage kennen, um keine Datenschutzverstöße zu begehen. Personenbezogene Daten der Schülerinnen und Schüler sind laut Gesetzgeber dabei besonders schützenswert.
Mit dem Aushändigen der Merkblätter zum Datenschutz an Schulen erfüllen die Schulleitungen ihre Informationspflicht. Außerdem sorgen sie dafür, dass alle Lehrkräfte und Schulmitarbeitenden auf dem aktuellen rechtlichen Stand sind und die notwendige Handlungssicherheit gewinnen.
Auszug aus dem Inhalt
Umgang mit Daten von Schülern
Datenschutzaspekte bei der digitalen Datenverarbeitung und Kommunikation
Unterschriftsblatt
Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datengeheimnisses
26. Juni 2018 13:36
Gutes Versandservice