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Mitarbeiter-Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz

Stand Juli 2022

Diskriminierung im Beruf kann teuer werden – wenn Arbeitgeber nicht vorbeugen oder nichts unternehmen

Ob anzügliche Bemerkungen, rassistische Witze oder vermeintlich versehentliche Berührungen: Die Theorie des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) schlägt sich sehr schnell auf die tägliche Arbeit nieder. Denn Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand in ihrem Unternehmen benachteiligt wird, nur weil er oder sie „anders“ ist. Ansonsten können nicht nur Schadensersatzforderungen oder die Unwirksamkeit arbeitgeberseitiger Maßnahmen drohen, sondern auch ein erheblicher Imageschaden für das Unternehmen entstehen.

Mit dem „Mitarbeiter-Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz“ kommen Arbeitgeber ihrer Hinweispflicht gem. AGG ohne viel Aufwand nach: Darin sind die wesentlichen Informationen, die für Arbeitnehmer in Sachen AGG wichtig sind, inkl. aktuellem Gesetzestext kompakt zusammengefasst. Der Arbeitgeber braucht seinen (neuen) Mitarbeitenden nur noch jeweils ein Exemplar aushändigen und sich den Erhalt auf der beigefügten Unterschriftsseite für die Personalakte bestätigen lassen. Die Unterschrift der Mitarbeitenden dient im Ernstfall dann als Nachweis, dass der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht tatsächlich nachgekommen ist.

Neben den Unterlagen für die Mitarbeitenden erhalten Arbeitgeber mit diesem Merkblatt hilfreiche Unterlagen: von einem ausführlichen Leitfaden zu den rechtlichen Grundlagen und Bezügen zur Diskriminierung am Arbeitsplatz bis hin zu Checklisten sowie einer Rechtsprechungsübersicht ausgewählter Entscheidungen der deutschen Gerichte und des EuGH.

Digital-Ausgabe

Das Produkt besteht aus einer digitalen Ausgabe des Mitarbeiter-Merkblatts zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz inkl. Unterlagen für den Arbeitgeber.

Dieses bietet folgende Vorteile:

  • Minimaler Aufwand: Alle Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, die für Arbeitnehmer relevant sind, sind kompakt mit Beispielen und Gesetzestext zusammengefasst. Damit muss der Arbeitgeber sich nicht alle Inhalte selbst mühsam zusammenstellen.
  • Mit Unterschrift effizient abgesichert: Der Arbeitgeber kann sich den Erhalt des Merkblatts von seinen Mitarbeitenden auf der beigefügten Unterschriftsseite bestätigen lassen und diese in der Personalakte ablegen. Damit kommt er seiner Informationspflicht nach § 12 AGG ganz einfach nach und kann dies mit der Unterschriftsseite gleichzeitig rechtssicher nachweisen.
  • Kostengünstig und praktisch: Mit diesem sofort einsetzbaren Merkblatt können sich Arbeitgeber absichern und erhalten gleichzeitig auch für die Personalabteilung wertvolle Unterlagen in Form eines Leitfadens zu den rechtlichen Grundlagen und Checklisten.

  

Unsere fachspezifischen E-Books im EPUB und / oder PDF-Format können Sie jederzeit lesen und zur Recherche heranziehen, egal ob Sie am PC oder mobil mit einem Smartphone oder Tablet arbeiten. Die E-Books beinhalten zudem eine komfortable Suchfunktion und praktische Verlinkungen.

Die Vorteile im Detail:

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  • Schnelle Orientierung: Zahlreiche Verweise* auf weiterführende Schlagworte bieten einen Rundumblick in kürzester Zeit.
  • Zusätzliche Funktionen: z. B. Lesezeichen, Kommentare und praktische Suchfunktion.**
  • Beim Kauf eines E-Books fallen für dieses keine Versandkosten an.

*variiert je nach Titel
**abhängig vom Endgerät 

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Ausgewählte Leseproben zur Publikation

Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:

Auszug aus dem Inhalt

MITARBEITER-MERKBLATT

Grundlagen:

  • Diskriminierungsschutz – Wer soll geschützt werden?
  • Was will das AGG verhindern?
  • Was sind die Diskriminierungsmerkmale des AGG?
  • Was ist eine Belästigung bzw. sexuelle Belästigung?
  • Was bedeutet das AGG für die Beschäftigten?

Praktische Hinweise für Mitarbeitende:

  • Beschwerderecht
  • Leistungsverweigerungsrecht
  • Entschädigung und Schadensersatz
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes und Antidiskriminierungsverbände

Anlage: Gesetzestext AGG

Plus Unterschriftenseite für die Mitarbeitenden: als Nachweis für die Personalakte, dass der Arbeitgeber seiner Hinweispflicht nachgekommen ist

UNTERLAGEN FÜR DEN ARBEITGEBER

Leitfaden: Grundlagen für den Arbeitgeber

  • Rechtliche Grundlagen
  • Benachteiligung
  • Ausnahmen
  • Pflichten des Arbeitgebers
  • Rechte von Betroffenen

Leitfaden: Diskriminierung im Arbeitsleben

  • In welchen Stadien des Beschäftigungsverhältnisses besteht Schutz vor Diskriminierung?
  • Stellenausschreibung
  • Bewerbungsprozess
  • Kündigung
  • Fristen
  • Verfahrensrechtliche Fragen und Rechtsfolgen bei Diskriminierung

CHECKLISTEN

  • Umgang mit dem AGG (allgemein)
  • Auswirkung des AGG im Rahmen von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen
  • Vermeidung von Einstellungsdiskriminierung

Seit 2006 hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass seine betrieblichen Abläufe und Strukturen sowie alle arbeitsrechtlichen Verträge und Maßnahmen mit dem AGG vereinbar sind – nicht nur, was Stellenausschreibungen, Bewerbungsverfahren, Kündigungen oder Sozialpläne angeht. Er soll damit den Schutz vor Benachteiligungen speziell am Arbeitsplatz verbessern.

Zuletzt wurde das AGG im Rahmen des „Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)“ vom 22.12.2023 (Inkrafttreten zum 01.01.2025) geändert.

Aber v.a. in der Rechtsprechung tut sich sehr viel: Mit seiner Entscheidung vom 10.02.2022 (Rs. C-485/20) hat der EuGH z.B. die Rechte von schwerbehinderten Arbeitnehmern beim Kündigungsschutz gestärkt: Auch einem Arbeitnehmer in der Probezeit, der aufgrund einer Behinderung nicht mehr in der Lage ist, wesentliche Funktionen seiner bisherigen Tätigkeit auszuüben, kann ein Anspruch auf Zuweisung eines anderweitigen Arbeitsplatzes zustehen. Dies gilt nicht, sofern die Maßnahmen den Arbeitgeber unverhältnismäßig belasten würde.

  

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