Wer sollte am Seminar Arbeitsrecht teilnehmen?
Das Seminar Arbeitsrecht wurde konzipiert für Arbeitgeber, für Mitarbeiter in führenden Positionen wie z. B. Personalbeauftragte, Personalleiter und Personalsachbearbeiter, für Führungskräfte mit arbeitsrechtlicher Aufgabenstellung sowie für Arbeitnehmer mit Führungsaufgaben, die an arbeitsrechtlichen Fragestellungen interessiert sind. Wieso ist eine regelmäßige Teilnahme am Seminar empfehlenswert? Arbeitsrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Das betrifft zum einen die Rechtsprechung, die sog. Grundsatzentscheidungen erlässt, welche das Arbeitsleben in rechtlicher Hinsicht bestimmen. Aber auch die Gesetzgebung ist rege und erlässt neue Gesetze bzw. reformiert bestehende. Aus diesem Grunde muss Arbeitgebern sowie Personalverantwortlichen die regelmäßige Teilnahme an arbeitsrechtlichen Seminaren dringend empfohlen werden. Nur auf diese Weise können sie sachgerechte und rechtlich fundierte Entscheidungen treffen und Unstimmigkeiten bzw. letztendlich sogar gerichtliche Auseinandersetzungen mit „ihren“ Arbeitnehmern bzw. dem Betriebsrat vermeiden.
Was sind die häufigsten Problemfälle, die Ihre Teilnehmer mit ins Seminar bringen?
Diese sind vielschichtig. Oftmals geht es um Fragen der korrekten Abwicklung von Arbeitsverhältnissen wie z. B. im Falle der Erkrankung von Mitarbeitern bzw. bei Fragen der Urlaubsgestaltung. Aber auch der Umgang mit Mitarbeitern, die in Elternzeit, Mutterschutz bzw. Pflegezeit gehen, kann sich im Einzelfall schwierig gestalten. Tendenziell von Interesse sind zudem Problemstellungen im Hinblick auf die Nutzung betrieblicher Telekommunikationseinrichtungen, zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement bzw. zu Zeugnisfragen und Zielvereinbarung. Letztendlich sind Probleme rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen von großer Bedeutung.
Sticht ein Thema heraus, das auf den Seminaren die meisten Fragen aufwirft?
Das ist zweifelsohne die Frage, wie Arbeitgeber und Personalverantwortliche rechtssicher mit Abmahnungen oder Kündigungen auf ein Fehlverhalten von Arbeitnehmern reagieren können.
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