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Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften und Technische Regeln im Gesundheitswesen

Textsammlung wichtiger aushangpflichtiger Vorschriften und Regeln zum Aushängen

fortlaufend aktualisiert

Den Informationspflichten zu den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen und zusätzlich über wichtige Technische Regeln informieren

Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitenden wichtige Verordnungen und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften in der aktuellsten Fassung zugänglich zu machen (gemäß § 12 DGUV Vorschrift 1) und sie über die Inhalte zu unterweisen (gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1). Damit Arbeitgeber im Gesundheitswesen Beanstandungen oder Bußgelder bei behördlichen Kontrollen vermeiden, gibt es dieses praktische Aushangbuch - speziell abgestimmt auf die Erfordernisse im Gesundheitswesen.

Das Aushangbuch bietet folgende Vorteile:

  • Alle einschlägigen DGUV Vorschriften, Technischen Regeln und Arbeitsstätten-Richtlinien kompakt zusammengefasst in einem Buch.
  • Alle Vorschriften sind auf dem aktuellsten Rechtsstand. Damit sind Einrichtungen im Gesundheitswesen vor Beanstandungen der Aufsichtsbehörde geschützt!
  • Als Online-Ausgabe und E-Book – so machen Arbeitgeber Ihren Mitarbeitenden die Rechtsgrundlagen digital zugänglich!
  • Rechtssicher: Automatischer Erhalt der neusten Fassung bei rechtlichen Änderungen – ohne Abnahmeverpflichtung!

Inhaltsverzeichnis und Leseproben Hier können Sie die vollständigen Verzeichnisse einsehen und herunterladen:

Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:

Auszug aus dem Inhalt

Unfallverhütungsvorschriften

  • DGUV Vorschrift 1 (früher BGV A1) Grundsätze der Prävention
  • DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Technische Regeln für Biostoffe

  • TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen
  • TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
  • TRBA 460 Einstufung von Pilzen in Risikogruppen
  • TRBA 462 Einstufung von Viren und TSE-Agenzien in Risikogruppen
  • TRBA 464 Einstufung von Parasiten in Risikogruppen
  • TRBA 466 Einstufung von Prokaryonten (Bacteria und Archaea) in Risikogruppen

Technische Regeln für Gefahrstoffe

  • TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  • TRGS 401 Gefährdung durch Hautkontakt
  • TRGS 402 Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition
  • TRGS 520 Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle
  • TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte
  • TRGS 903 Biologische Grenzwerte
  • TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
  • TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 2 Abs. 3 Nr. 4 GefStoffV
  • TRGS 907 Verzeichnis sensibilisierender Stoffe und von Tätigkeiten mit sensibilisierenden Stoffen

Arbeitsstätten-Richtlinien

  • ASR A1.3 Technische Regel für Arbeitsstätten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • ASR A2.2 Technische Regel für Arbeitsstätten Maßnahmen gegen Brände
  • ASR A2.3 Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
  • ASR V3 Gefährdungsbeurteilung

Technische Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern

  • TREMF HF Elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 100 kHz bis 300 GHz
  • TREMF NF Statische und zeitveränderliche elektrische und magnetische Felder im Frequenzbereich bis 10 MHz
  • TREMF MR Magnetresonanzverfahren

Technische Regeln für Betriebssicherheit

  • TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsmedizin

  • AMR Nr. 3.3 Ganzheitliche arbeitsmedizinische Vorsorge
  • AMR Nr. 13.2 Tätigkeiten mit wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System
  • AMR Nr. 13.4 Tätigkeiten an Bildschirmgeräten

Ausschuss für Mutterschutz: Mutterschutz-Regeln

  • Regel zur Gefährdungsbeurteilung

Es sind wieder zahlreiche Änderungen in den Technischen Regeln in Kraft getreten:

Technische Regeln

  • ARS A2.3 – geändert am 31.10.2024
  • ASR A6 – gültig seit 02.07.2024
  • TREMF HF – geändert am 04.11.2024
  • TREMF NF – geändert am 04.11.2024
  • TREMF MR – geändert am 04.11.2024
  • TRBS 1111 – geändert am 04.11.2024
  • TRGS 401 – geändert am 19.09.2024
  • TRGS 520 – gültig seit 09.09.2024
  • TRGS 903 – geändert am 10.10.2024

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24. September 2024 11:12

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

(5/5)

Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften und Technische Regeln im Gesundheitswese

Von: Torsten Abeling

super, endlich was, was Mitarbeitende auch in der Hand halten können

10. Juli 2023 10:59

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

(5/5)

Sehr Gut wie immer

Von: Kirsten Ellmann

Top Qualität Top Service Guter Preis

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