Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmenkonzept und Grenzwertsystem schnell und rechtssicher umsetzen
Alle Vorgaben der GefStoffV zur Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung und Unterweisung einfach umsetzen – mit diesem praxisbewährten Handbuch!
Ihre Vorteile

Lieferumfang
Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung ist für alle Unternehmen verbindlich, die mit gefährlichen Stoffen gemäß § 2 GefStoffV arbeiten. Dazu zählen sowohl Herstellungs- als auch Lagertätigkeiten, das Inverkehrbringen sowie die Bereitstellung von Chemikalien. Besonders im Hinblick auf die Einhaltung des Arbeitsschutzes, die Minimierung von Gesundheitsrisiken und die Pflicht zur Dokumentation ist eine strukturierte Herangehensweise unerlässlich.
Auszug aus dem Inhalt
Aktuelles in Kürze
Überblick über Aufbau und Inhalt der Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffinformationen
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbedingte Schutzmaßnahmen
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regeln
Arbeitgeberaufgaben und –pflichten in der Gefahrstoffverordnung
Zusätzliche Inhalte dieser Angebotsform (Auszug): Digitale Arbeitshilfen zum Download
Informieren Sie sich jetzt in der aktuellen Online-Ausgabe der Publikation Die Gefahrstoffverordnung über:
Tätigkeiten mit Asbest neu geregelt
Mit der Reform der GefStoffV im Dezember 2024 wurden die §§ 11 und 11a neu eingeführt. § 11 GefStoffV unterscheidet klar zwischen Verboten und Ausnahmen, während § 11a GefStoffV eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung vor Beginn von Arbeiten mit Asbest vorschreibt. Dabei muss der Arbeitgeber die nach § 5 GefStoffV bereitgestellten Informationen auf Plausibilität prüfen und das Datum des Baubeginns oder Baujahres berücksichtigen. Die Kenntnis der neuen Asbestvorschriften ist entscheidend für einen sicheren, rechtskonformen Arbeitsschutz und die Einhaltung aller geltenden Vorschriften.
Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle
§ 13 der Gefahrstoffverordnung verpflichtet Arbeitgeber, auf unerwünschte Ereignisse beim Arbeiten mit Gefahrstoffen vorbereitet zu sein. Dazu zählen Betriebsstörungen, Unfälle und Notfälle. Während Betriebsstörungen alle nicht bestimmungsgemäßen Abläufe oder Gefahrensituationen umfassen, gelten Unfälle als zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die Gesundheitsschäden oder den Tod zur Folge haben können. Notfälle entstehen meist plötzlich und unvorhersehbar und führen zu einer akuten Gefährdung von Leben, Gesundheit oder Sicherheit. Das Verständnis von § 13 GefStoffV ist entscheidend, um Risiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen einzuhalten.
Gefährdungsbeurteilung leicht gemacht
Die Beurteilung von arbeitsplatzbezogenen Gefährdungen gehört zu den zentralen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und bildet die Grundlage für einen sicheren Betrieb. Der Gesetzgeber verpflichtet Arbeitgeber, systematisch zu ermitteln, welche Gefährdungen für Beschäftigte mit ihrer Arbeitstätigkeit verbunden sind. Die richtige Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung garantiert Sicherheit und Gesetzeskonformität in Ihrem Betrieb.
Zusätzliche Änderungen in der neuesten Aktualisierung:
· § 12 GefStoffV: Schutzmaßnahmen gegen physikalisch-chemische Einwirkungen
· Chemische Reaktionen: Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsbetrachtung
· Expositionsermittlung: Inhalativ und dermal
· Inhalative Gefährdungen: Aerosole im Überblick
· CLP: 23. ATP zur Änderung der EU-VO
· TRGS 906: Kommentierung der aktualisierten Technischen Regel
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7. November 2022 09:11
Sehr gute Verordnung!!
Durch das übersichtliche Ordnersystem und die sehr gut formulierten Verordnungen für Gefahrstoffe kann ich online jederzeit draufzugreifen und mir die notwendigen Passagen rausziehen. Vielen Dank für die gute Vorbereitung und immer wieder gute Aktualisierungen.
23. November 2021 10:49
Sehr gut vorbereitetes Info- und Arbeitsmaterial
Die Gefahrstoffverordnung hilft uns im Betriebsalltag bei bestimmten Fragen Antworten zu bekommen und damit für unsere Arbeiter sicher und fachgerecht zu agieren.