Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmenkonzept und Grenzwertsystem schnell und rechtssicher umsetzen
Alle Vorgaben der GefStoffV zur Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Betriebsanweisung und Unterweisung einfach umsetzen – mit diesem praxisbewährten Handbuch!
Ihre Vorteile
Lieferumfang
Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung ist für alle Unternehmen verbindlich, die mit gefährlichen Stoffen gemäß § 2 GefStoffV arbeiten. Dazu zählen sowohl Herstellungs- als auch Lagertätigkeiten, das Inverkehrbringen sowie die Bereitstellung von Chemikalien. Besonders im Hinblick auf die Einhaltung des Arbeitsschutzes, die Minimierung von Gesundheitsrisiken und die Pflicht zur Dokumentation ist eine strukturierte Herangehensweise unerlässlich.
Auszug aus dem Inhalt
Aktuelles in Kürze
Überblick über Aufbau und Inhalt der Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffinformationen
Gefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbedingte Schutzmaßnahmen
Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Regeln
Arbeitgeberaufgaben und –pflichten in der Gefahrstoffverordnung
Zusätzliche Inhalte dieser Angebotsform (Auszug): Digitale Arbeitshilfen zum Download
Informieren Sie sich jetzt in der aktuellen Online-Ausgabe der Publikation Die Gefahrstoffverordnung über:
Mit der neuen GefStoffV zu mehr Sicherheit – Ihre Pflichten und Maßnahmen im Detail
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) hat das Ziel, Menschen und Umwelt wirksam vor gesundheitlichen und sicherheitsrelevanten Gefährdungen durch gefährliche Stoffe zu schützen. Mit der Veröffentlichung der novellierten GefStoffV im Dezember 2024 sind zahlreiche neue Vorschriften und weitreichende Änderungen in Kraft getreten – insbesondere zu:
Die Umsetzung sämtlicher erforderlicher Maßnahmen in Ihrem Unternehmen ist entscheidend, um die Rechtskonformität weiterhin zu gewährleisten.
TRGS-Neufassungen 2025 – Sicher arbeiten mit Asbest und Holzstaub
Am 28. Februar 2025 haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die überarbeiteten Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ und TRGS 553 „Holzstaub“ im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht.
Die Aktualisierungen enthalten neue Anforderungen für den sicheren Umgang mit Asbest und Holzstaub am Arbeitsplatz. Ein umfassendes Verständnis der Änderungen – wie etwa der Erstellung von Arbeitsplänen für ASI-Arbeiten oder der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Holzstaub – ist bei Betroffenheit entscheidend für den Gesundheits- und Arbeitsschutz in Ihren Unternehmen.
Zusätzliche Änderungen in der neuesten Aktualisierung:
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7. November 2022 09:11
Sehr gute Verordnung!!
Durch das übersichtliche Ordnersystem und die sehr gut formulierten Verordnungen für Gefahrstoffe kann ich online jederzeit draufzugreifen und mir die notwendigen Passagen rausziehen. Vielen Dank für die gute Vorbereitung und immer wieder gute Aktualisierungen.
23. November 2021 10:49
Sehr gut vorbereitetes Info- und Arbeitsmaterial
Die Gefahrstoffverordnung hilft uns im Betriebsalltag bei bestimmten Fragen Antworten zu bekommen und damit für unsere Arbeiter sicher und fachgerecht zu agieren.