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Merkblatt: Schutz vor Korruption im Gesundheitswesen

Stand Juni 2016

Alle notwendigen Merkblätter, Checklisten und Unterschriftsseiten als praktische Vorlagen, um Mitarbeiter zum Thema Korruption im Gesundheitswesen zu sensibilisieren.

Am 3. Juni ist das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen in Kraft getreten. Wer sich jetzt bestechen lässt oder selbst besticht, macht sich gemäß §§ 299a oder 299b StGB strafbar. Dabei kann bereits die Annahme kleiner Geschenke durch einen Mitarbeiter mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden. Bei schwereren Delikten drohen künftig sogar drei, in schweren Fällen fünf Jahre Haft.

Digital-Ausgabe

Die Digital-Ausgabe besteht aus der kompletten Dokumentenmappe in Dateiform.

Diese bietet folgende Vorteile:

  • Kompakt: Die wichtigsten Punkte des Gesetzes auf einen Blick ersparen das lange Einlesen in den sperrigen Gesetzestext.
  • Verständlich: Fallbeispiele sensibilisieren für typische Situationen und beugen damit korrupten Handlungen vor.
  • Praktisch: Jedes Paket besteht aus zehn Merkblättern mit Unterschriftsseiten, damit nachgewiesen werden kann, dass Mitarbeiter über Korruption informiert wurden. 

Am 3. Juni ist das Antikorruptionsgesetz in Kraft getreten. Dies legt fest, dass auch Selbstständige im Gesundheitswesen strafrechtlich belangt werden können, wenn sie oder ihre Mitarbeiter sich bestechen lassen oder andere bestechen. Bei Zuwiderhandlung können Geldstrafen und Haftstrafen ausgesprochen werden. 

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