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PeBeM, BEEP und Pflegeassistenzausbildung – so erfüllen Sie bestmöglich alle Anforderungen an das Personalcontrolling


Personalplanung ist in Pflegeeinrichtungen immer ein kompliziertes Thema – umso mehr, wenn sich die gesetzlichen Vorgaben ändern. Aber die neue Gesetzgebung bringt jetzt nicht nur neue Verpflichtungen mit sich, die umgesetzt werden müssen. Sie eröffnet durch neue Qualifikationen und Kompetenzen auch neue Möglichkeiten. 

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung von PeBeM und halten Sie auf dem Laufenden über alles, was zukünftig wichtig ist für das Personalcontrolling in der Pflege: die weiteren Durchführungsschritte der Pflegefachassistenzausbildung und des BEEP – so setzen Sie alle Neuerung ganz einfach und fristgerecht um! Wichtige Termine dazu in diesem Jahr sind:

aktuell
Aktuell in Kraft: PeBeM und Rahmenverträge
BEEP und Pflegefachassistenzgesetz veröffentlicht
Aktuelle Grundlagen der Personalbemessung und erste Vorbereitung auf die neuen Vorgaben
Wir unterstützen Sie z. B. mit:

– Fachbeiträgen zur Personalbemessung nach den aktuellen Vorgaben
– Gesetzeskommentar zu BEEP und Pflegefachassistenzgesetz
– Berechnungstool zur Personalbemessung nach PeBeM
– Webinaraufzeichnung: diese Änderungen kommen mit der neuen Ausbildung auf Pflegeeinrichtungen zu
30.06.2026
Veröffentlichung von Lehrplänen:
– Rahmenlehrplan Pflegefachassistenz
– Rahmenlehrplan Vorbereitungskurs Pflegefachassistenz
Wesentliche Grundlage zur Vorbereitung des Ausbildungsstarts
Wir unterstützen Sie z. B. mit:

– Fachbeiträgen zu Ausbildungsinhalten
– Arbeitshilfen zu den Aufgaben der Ausbildungsbetriebe
– vorbereiteten Kooperationsverträgen
– Berechnungstools zur Finanzierung der Ausbildung
31.07.2026
Prüfung: Anpassung des Rahmenvertrags nach § 64 SGB V nötig, damit die Leistungen aus Anlage 1 von Pflegefachpersonen in der Regelversorgung erbracht werden können?
Festlegung (kein konkretes Datum, voraussichtlich nach der Prüfung):
Auf Grundlage welcher Kompetenzen dürfen Pflegefachpersonen Leistungen und Hilfsmittel eigenverantwortlich erbringen oder verordnen?
Wesentliche Grundlage für weitere Schritte im Umsetzungsprozess des BEEP
Wir unterstützen Sie z. B. mit:

– Fachbeiträgen zur Anpassung des Rahmenvertrtrags
– Arbeitshilfen zu den verschiedenen Kompetenzen und ihren neuen Aufgaben
30.09.2026
Rahmenempfehlungen:
– Anforderungen an die Nachweise für Personal- und Sachaufwendungen
– Entsprechende Formulare
– Verfahren für vereinfachte Pflegesatzerhöhungen
Grundlage für die Zuwendungsfähigkeit und Abrechnung von Ausgaben
Wir unterstützen Sie z. B. mit:

– Arbeitshilfen für die Nachweise für Personal- und Sachkostenaufwendungen
– Übersicht über die vereinfachten Pflegesatzerhöhungen
31.12.2026
Festlegung: Katalog an Leistungen der ärztlichen Behandlung, die Pflegefachpersonen eigenverantwortlich erbringen können
+ Vorgaben dazu, welche dieser Leistungen nach einer ärztlichen und welche nach einer pflegerischen Diagnose erbracht werden können
Festlegungen: Katalog an Leistungen im Rahmen der häuslichen Krankenpflege, einschließlich der für diese Leistungen benötigten Hilfsmittel, die Pflegefachpersonen eigenverantwortlich verordnen können sowie das Nähere zum Verfahren und zur Ausgestaltung der Verordnungen
Festlegung: Rahmenvorgaben zur interprofessionellen Zusammenarbeit zwischen Pflegefachpersonen und Ärzten bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen
Wesentlich für die Umsetzung der Vorgaben des BEEP
Wir unterstützen Sie z. B. mit:

– Fachbeiträgen zu den Leistungskatalogen
– Arbeitshilfen zu den Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Qualifikationen
– Arbeitshilfen zur Anpassung der QM-Standards
– Berechnungstool zur Anpassung der Personalstrukturen nach BEEP
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Pflegecontrolling: Personalbemessung und Kompetenzen im Blick
Die Onlinelösung zum Personalcontrolling unterstützt Pflegeeinrichtungen mit einsatzfertigen Berechnungstools und hält sie kontinuierlich auf dem Laufenden über alle Änderungen, die mit BEEP und der Pflegefachassistenzausbildung umgesetzt werden müssen.

Kurzvideo: Pflegefachassistenzgesetz – wie geht es weiter?

In diesem Ausschnitt einer Seminaraufzeichnung erfahren Sie, welche weiteren Schritte in den nächsten Monaten beim Pflegefachassistenzgesetz geplant sind. Die Aufzeichnung des gesamten Seminars erhalten Sie als Besteller.

Fachbeitrag: Das Pflegefachassistenzgesetz

Aus 27 wird eins: Mit dem neuen Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG) soll eine bundesweit einheitliche Ausbildung für Pflegefachassistenzen eingeführt werden. Es löst die bisher geltenden 27 Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen der Länder ab und tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. 
Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kostenlose Downloads zum Thema

Den Zeitplan und eine Checkliste zur Umsetzung des PeBeM stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. Mithilfe des übergreifenden Zeitplans erstellen Sie Ihre einrichtungsspezifische Projektplanung für die Umsetzung der notwendigen Schritte. Die Checkliste zur Umsetzung des PeBeM hilft Ihnen, Ihre Personalplanung an die Anforderungen des PeBeM anzupassen