Die wichtigsten Unfallverhütungsvorschriften (inkl. neuer DGUV V 1) und Technischen Regeln für Baustellen kompakt in einem Band und fertig zum Aushang.
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Den Informationspflichten zu den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen und zusätzlich über wichtige Technische Regeln informieren
Arbeitgeber sind laut Sozialgesetzbuch VII dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern wichtige Verordnungen und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in der aktuellen Fassung zugänglich zu machen. Auch Solo-Selbständige müssen die UVV einhalten. Ergänzend sollten auf Baustellen die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beachtet werden, denn sie bieten Schutz bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde.
Mit diesem praktischen Aushangbuch kommen Arbeitgeber und Selbständige ihrer Pflicht einfach und schnell nach und schützen sich vor Beanstandungen bei behördlichen Kontrollen. Die ausgewählten UVV und technischen Regeln sind dabei speziell auf die Erfordernisse von Baustellen abgestimmt.
Das Aushangbuch bietet folgende Vorteile:
Ausgewählte Leseproben zur Publikation
Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:
Auszug aus dem Inhalt
UVV: Unfallverhütungsvorschriften
ASR: Technische Regeln für Arbeitsstätten
Baustellenverordnung sowie RAB: Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit
TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie TRLV: Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Die Aushangpflichtigen Unfallverhütungsvorschriften und Technischen Regeln unterliegen ständigen Änderungen.
So gilt seit 1. April 2023 die „Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung“. Eingearbeitet wurde insbesondere eine neue Informationspflicht des Bauherrn bei Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig ist. Zudem zählen nun Arbeiten bei denen kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente erforderlich sind zu den besonders gefährlichen Arbeiten.
In den neuen Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vom März 2022 wurden u. a. die Breite von Verkehrs- und Fluchtwegen geändert.
Folgende Vorschriften sind u. a. geändert worden:
31. August 2020 07:38
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