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Aushangpflichtige Unfallverhütungsvorschriften und Technische Regeln für Baustellen

3. überarbeitete und erweiterte Auflage

Den Informationspflichten zu den Unfallverhütungsvorschriften nachkommen und zusätzlich über wichtige Technische Regeln informieren
Arbeitgeber sind laut Sozialgesetzbuch VII dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern wichtige Verordnungen und einschlägige Unfallverhütungsvorschriften (UVV) in der aktuellen Fassung zugänglich zu machen. Auch Solo-Selbständige müssen die UVV einhalten. Ergänzend sollten auf Baustellen die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) oder die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) beachtet werden, denn sie bieten Schutz bei Kontrollen durch die Aufsichtsbehörde.

Mit diesem praktischen Aushangbuch kommen Arbeitgeber und Selbständige ihrer Pflicht einfach und schnell nach und schützen sich vor Beanstandungen bei behördlichen Kontrollen. Die ausgewählten UVV und technischen Regeln sind dabei speziell auf die Erfordernisse von Baustellen abgestimmt.

Das Aushangbuch bietet folgende Vorteile:

  • Alle relevanten Vorschriften für Baustellen sind kompakt in einem Band zusammengefasst.
  • Alle Texte entsprechen dem aktuellen Rechtsstand.
  • Durch die praktische Lochung ist die Textsammlung bereits fertig zum Aushang vorbereitet!

Inhaltsverzeichnis und Leseproben Hier können Sie die vollständigen Verzeichnisse einsehen und herunterladen:

Ausgewählte Leseproben zur Publikation

Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:

Auszug aus dem Inhalt

UVV: Unfallverhütungsvorschriften

  • DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention 
  • DGUV Vorschrift 2 Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (BG Vorschrift A3) 
  • DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten  
  • DGUV Vorschrift 52 Krane (BG Vorschrift D6)

ASR: Technische Regeln für Arbeitsstätten

  • ASR A1.3 Sicherheits- und Schutzkennzeichnung 
  • ASR A1.8 Verkehrswege 
  • ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen 
  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände 
  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge 
  • ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
  • ASR A3.7 Lärm 
  • ASR A4.1 Sanitärräume 
  • ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume 
  • ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe 
  • ASR A4.4 Unterkünfte 
  • ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr 

Baustellenverordnung sowie RAB: Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) 
  • RAB 01 Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB
  • RAB 10 Begriffsbestimmungen
  • RAB 30 Geeigneter Koordinator
  • RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan
  • RAB 32 Unterlage für spätere Arbeiten
  • RAB 33 Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der BaustellVO

TRBS: Technische Regeln für Betriebssicherheit

  • TRBS 2121 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz - Allgemeine Anforderungen
  • TRBS 2121 Teil 1 Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten   
  • TRBS 2121 Teil 2 Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern   

TRGS: Technische Regeln für Gefahrstoffe

  • TRGS 553 Holzstaub
  • TRGS 559 Quarzhaltiger Staub 
  • TRGS 559 Quarzhaltiger Staub 

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung sowie TRLV: Technische Regeln zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung

  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) 
  • TRLV Lärm Teil 3 Lärmschutzmaßnahmen
  • TRLV Vibrationen Teil 3 Vibrationsschutzmaßnahmen

Die Aushangpflichtigen Unfallverhütungsvorschriften und Technischen Regeln unterliegen ständigen Änderungen.

So gilt seit 1. April 2023 die „Erste Verordnung zur Änderung der Baustellenverordnung“. Eingearbeitet wurde insbesondere eine neue Informationspflicht des Bauherrn bei Baustellen, auf denen jeder Beschäftigte für denselben Arbeitgeber tätig ist. Zudem zählen nun Arbeiten bei denen kraftbetriebene Arbeitsmittel zum Heben und Versetzen der Elemente erforderlich sind zu den besonders gefährlichen Arbeiten.

In den neuen Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) vom März 2022 wurden u. a. die Breite von Verkehrs- und Fluchtwegen geändert.
Folgende Vorschriften sind u. a. geändert worden:

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) NEU 2023
  • ASR A1.3 Sicherheits- und Schutzkennzeichnung NEU 2022
  • ASR A1.8 Verkehrswege NEU 2022
  • ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen NEU 2022
  • ASR A3.7 Lärm NEU 2022
  • ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr NEU 2022
  • DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention NEU 2021
  • Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung) NEU 2021

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31. August 2020 07:38

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zuverlässige Lieferung

Von: Andreas Kellmereit

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