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Prüf- und Dokumentationsvorlagen: Sicher digitalisieren im Gesundheitswesen

Arbeitshilfen für die effiziente und DSGVO-konforme Erfassung, Verarbeitung und Weitergabe sensibler Daten

fortlaufend aktualisiert
Die Prüf- und Dokumentationsvorlagen: Sicher digitalisieren im Gesundheitswesen unterstützen Gesundheitseinrichtungen in allen Aspekten der digitalen Datenverarbeitung:
  • Prüfung, welche Anforderungen erfüllt werden müssen
  • Überprüfung und Optimierung der bestehenden Datenverarbeitungsprozesse 
  • Sicherstellung, dass alle sensiblen Daten DSGVO-konform verarbeitet werden
  • Zeitsparendende Unterweisung der Mitarbeitenden zum Thema Datenverarbeitung und Datenschutz

Die Prüf- und Dokumentationsvorlagen: Sicher digitalisieren im Gesundheitswesen unterstützen Praxen, Pflegeeinrichtungen und andere Gesundheitseinrichtungen dabei, die Veränderungen durch die Digitalisierung des Gesundheitswesens umzusetzen.
  • Alle Vorgaben erfüllen: Ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt, ein Verarbeitungsverzeichnis geführt oder Auftragsdatenverarbeitung gestaltet werden muss - mit den vorbereiteten Arbeitshilfen lässt sich dies leicht umsetzen und für Datensicherheit sorgen.
  • Immer nach aktuellem Recht handeln: Alle Vorlagen sind auf dem aktuellen Stand - so werden Patienten- und Gesundheitsdaten DSGVO-konform verarbeitet.
  • Datenverarbeitung effizient und einfach gestalten: Überprüfung und Vereinfachung von Datenverarbeitungsprozessen - die gesparte Zeit kommt den Patienten zugute.
  • Hilfreiche Expertentipps: Experten beantworten in halbjährlichen Workshops individuelle Fragen - konkret und praxisnah.
  • Das ganze Team einfach informieren: Mit vorbereiteten Unterlagen zur Unterweisung der Mitarbeitenden ohne Vorbereitungsaufwand in Sachen Datenschutz.

Auszug aus dem Inhalt Die Online-Formularsammlung enthält Prüf- und Dokumentationsvorlagen zu den Themen:

  • Prozesse der Datenverarbeitung und Verarbeitungsverzeichnis
  • Vereinfachung des Verwaltungsaufwands
  • Umgang mit nicht strukturiert weitergegebenen Daten
  • Datenschutzrichtlinie und Datenschutzbeauftragter
  • Berechtigungen und Zugriffssteuerung
  • Auftragsdatenverarbeitung - Datensicherung und Datenverlust
  • Archivsysteme in Gesundheitseinrichtungen
  • Entwicklung bei der gematik
  • Vorbereitete Inhalte für Mitarbeiterunterweisungen
  • Halbjährliche Workshops, in denen Experten individuelle Fragen zur Datenverarbeitung beantworten

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen bringt neue Anforderungen an die Datenverarbeitung in den Einrichtungen mit sich. Gesundheitseinrichtungen müssen Ihre Prozesse umstellen, mit dem Anfall von immer mehr - und leider auch oft unstrukturierten - Daten umgehen und darüberhinausgehende Vorgaben erfüllen. Außerdem müssen folgende Vorgaben erfüllt werden:
Aufgabe Wer ist betroffen? Rechtlich geregelt in:
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Jeder, der Gesundheitsdaten verarbeitet, muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen Art. 9 DSGVO
§ 38 BDSG
Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses Jeder Verantwortliche, der personenbezogene Daten verarbeitet, muss ein Verarbeitungsverzeichnis führen. Art. 30 DSGVO
Vertragsabschluss für die Auftragsdatenverarbeitung Jeder, der im Auftrag Daten verarbeiten lässt, z. B. für die Abrechnung, muss dies vertraglich regeln. Art. 28 DSGVO
Einführung interner Regelungen zum Datenschutz, z. B. eine Datenschutzrichtlinie Verantwortliche, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen organisatorische und technische Maßnahmen treffen, um den Datenschutz sicherzustellen. Art. 24 DSGVO
Art. 32 DSGVO
Datenschutz-Folgeabschätzung durchführen Eine Datenschutz-Folgeabschätzung muss vom Verantwortlichen durchgeführt werden, wenn die geplante Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat. Dies trifft auch auf die umfangreiche Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu. Art. 32 DSGVO
§ 307 SGB V
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