Praxisnahe Kommentierungen, wirtschaftliche Honorarberechnung und Musterverträge
Durch praxisnahe Kommentierungen der HOAI 2021 sowie Tipps und Beispiele für eine auskömmliche Bepreisung von Leistungen, unterstützt das Werk im Arbeitsalltag. Vorgefertigte Musteranschreiben und –verträge erleichtern zusätzlich die Arbeit. Aktuelle Urteile halten zu neuen Rechtsprechungen auf dem Laufenden.
Ihre Vorteile
Lieferumfang
Meist gewählt | |||
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Praxisnähe durch fachkompetente Beiträge unserer Experten zu allen wichtigen Leistungsbildern, Leistungsphasen sowie Beratungsleistungen und nicht geregelten Leistungen. |
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Große Zeitersparnis durch fertige Mustervorlagen, die beliebig anpassbar und sofort nutzbar sind. |
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Immer rechtlich auf dem Laufenden durch aktuelle Urteilsbesprechungen sowie der Klärung von Haftungsfragen. |
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Große Auswahl an Vorlagen für Verträge und Anschreiben, die über eine einfache Stichwortsuche auswählbar sind. |
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Rundum-sorglos-Service – die Inhalte werden für Sie erweitert |
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Vollumfänglich enthalten |
Standard-Ausgabe zum Download | Online-Abo | |
197,95 € inkl. MwSt. versandkostenfrei Artikel-Nr. 863785/1 |
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Wie funktioniert die HOAI? – Leitfaden für Architekten und Ingenieure
Mit der Reform der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) 2021 wurden u. a. die Höchst- und Mindestsätze für die Honorarberechnung vom Preisrecht zur Orientierungshilfe. Auch die Honorartafeln dienen nur noch als Orientierungswerte. Deshalb ist es mittlerweile umso wichtiger, dass bei Projekten das Honorar kostendeckend und wirtschaftlich geplant wird – ein Mehraufwand, bei welchem unser Werk kompetent informiert und unterstützt.
Der Praxisratgeber „Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2021“ ermöglicht einen schnellen und einfachen Einstieg in die HOAI. Er enthält Hinweise zu allen gesetzlichen Neuerungen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur sicheren Anwendung in der Praxis und Kommentierungen zu aktuellen Gerichtsurteilen.
Hinzu kommen Berechnungshilfen, rechtssichere Architekten- und Ingenieurverträge sowie zahlreiche Musterschreiben zur korrekten Umsetzung der HOAI 2021.
Ist die HOAI verpflichtend?
In der alten Fassung der HOAI aus dem Jahr 2013 fungierten deren Mindest- und Höchstsätze als rechtlich bindend. Allerdings urteilte der europäische Gerichtshof 2019, dass diese Regelungen gegen geltendes Recht verstoßen.
Seit der daraufhin erlassenen Neufassung von 2021 gelten die darin enthaltenen Honorare nicht mehr verpflichtend. Doch gerade deshalb sollten sich Architekten und Ingenieure darüber informieren, wie sie ihre Pauschalen und Stundensätzen kosteneffizient kalkulieren. Andernfalls können sie z. B. unvorhergesehen Kosten ggf. nicht abdecken und es drohen finanzielle Einbußen.
Damit das nicht passiert, unterstützen die Rechenhilfen und Musterverträge dieses Handbuchs.
Diese Ausgabe des Werks besteht aus einer Online-Ausgabe des kompletten Handbuchs sowie einsatzfertigen Mustervorlagen, Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.
Diese bietet folgende Vorteile:
Die Zusatzfunktionen der Online-Ausgabe auf einen Blick:
Mobil per App und über Browser auf Smartphone, Tablet, Laptop und Desktop-PC jederzeit verfügbar
Praktische Volltext-Suche über einfache Eingabe von Stichwörtern und Suchbegriffen
Schnelle Navigation durch direkt verlinkte Inhaltsverzeichnisse und Verweise
Komfortables Bearbeiten und Hinzufügen von Lesezeichen und Notizen als Text, Bild oder Sprachnachricht
Einsatzfertige Vorlagen und Arbeitshilfen zum Download
Auszug aus dem Inhalt
DIGITALES HANDBUCH
Allgemeine Regelungen der HOAI 2021
Honorare und Leistungen
Wirtschaftliche Honorarberechnung und Leistungsbepreisung
Rechtliches und Haftungsfragen sowie aktuelle Urteile
ARBEITSHILFEN
Musterverträge
Musteranschreiben
Berechnungshilfen zur Honorarermittlung für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung
Weitere Arbeitshilfen
Die Leistungsbilder der HOAI sind hauptsächlich auf die Erfordernisse für Neubauten ausgerichtet. Doch das Planen und Bauen im Bestand wird immer wichtigerer für Architekten und Ingenieure. Daher ist es für Planende wichtig, die speziellen Erfordernissen, die sich aus der Planung im Gebäudebestand ergeben, zu verstehen, um sachgerechte und qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten und das hierfür erforderliche Honorar nicht zu verlieren. In Kapitel 9.9 wird erklärt, was bei einer Honorarvereinbarung für die Bestandsaufnahme zu beachten ist, welche allgemeinen Leistungen die Bestandsaufnahme umfasst und welche Tätigkeiten dabei anfallen können.
Wann umfasst der Auftrag „Genehmigungsplanung“ auch die Leistungsphasen 1 bis 3?
Dieser spannenden Frage hatte sich das OLG Karlsruhe zu widmen. Es ging in diesem Fall darum, inwieweit die Beauftragung mit der Genehmigungsplanung neben der Leistungsphase 4 auch zur Abrechnung von Leistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 3 berechtigt. Außerdem hat das Gericht geprüft, inwieweit sich die EuGH-Rechtsprechung zur Unwirksamkeit der Mindestsatzregelungen der HOAI 2013 auf Altfälle auswirkt. In Kapitel 11.4.9. gibt es mehr darüber zu lesen.
Weitere aktuelle Themen und Arbeitshilfen zum Download
HERAUSGEBER:
Frank Dahl
Frank Dahl ist Freischaffender Architekt und ö. b. u. v. Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten und Ingenieure. Er ist Mitglied der Architektenkammer Berlin sowie Mitglied im Bund der vereidigten Sachverständigen (BVS). Er leitet verschiedene Seminare für die Architektenkammer Berlin (AKB) und andere Anbieter, sowie Inhouse-Schulungen.
AUTOREN:
Stefan Dausner
Stefan Dausner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der Kanzlei KUNZ Rechtsanwälte in Koblenz, Mainz, Bonn. Er ist Schiedsrichter bei der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und Mitglied im Forum Vergabe e.V., der ARGE Baurecht beim Deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
Friedhelm Doell
Friedhelm Doell ist Beratender Ingenieur und von der IHK für München und Oberbayern ö. b. u. v. Sachverständiger für die Honorare der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technischen Ausrüstung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Er ist Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer Bau.
Birgit Schaarschmidt
Brigit Schaarschmidt ist selbstständige Rechtsanwältin der Kanzlei Schaarschmidt, Frankfurt am Main, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und ausgebildete Mediatorin (Master of Mediation Fern-Universität Hagen). Sie ist Lehrbeauftragte für Immobilienrecht an der Fachhochschule Mainz, Dozentin für Rechtsreferendare bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Dozentin für baurechtliche Themen an der Universität Stuttgart und Prüferin im zweiten Staatsexamen im Land Hessen.
Rüdiger M. Schilke
Rüdiger M. Schilke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist Salary Partner bei Wollmann & Partner Rechtsanwalte Berlin ・ München ・ Frankfurt am Main. Seine Fachgebiete sind Architekten- und Ingenieurrecht, privates Baurecht, Vergaberecht und Facility Management. Er ist regelmäßiger Referent bei Seminaren zum Architektenrecht, insb. Honorarrecht (HOAI), Vergaberecht (GWB/VOB/A), Facility Management aus rechtlicher Sicht und "Die Zeit nach der Bauzeit".
Dr. Pirmin Schmid
Dr. Primin Schmid ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Gründungspartner der Kanzlei pirminpartners Rechtsanwälte, Berlin. Seine Fachgebiete sind Architekten- und Ingenieurrecht, Privates Baurecht, Projektsteuerungsrecht, Mietrecht, Immobilienrecht. Er ist regelmäßiger Referent bei Seminaren zum Architektenrecht, insbesondere Honorarrecht (HOAI), Privaten Baurecht (VOB/B), Recht der Sachverständigen. Außerdem ist er Mitglied beim Deutschen Mietgerichtstag e.V. sowie in der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein.
Julian Senders
Student der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und der University of Glasgow, seit 2015 studentischer Mitarbeiter bei pirminpartners Rechtanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der European LAW students’ Association (ELSA), Stipendiat der Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung und hat bereits Erfahrungen im Rechtswesen im In- und Ausland gesammelt sowie in einer deutschen und einer tschechischen juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht.
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