Zum Hauptinhalt springen

Sichere Honorarvereinbarung und Abrechnung nach neuer HOAI 2021

Praxisnahe Kommentierungen, wirtschaftliche Honorarberechnung und Musterverträge

Dipl.-Ing. Frank Dahl
Stand Oktober 2024

Wie funktioniert die HOAI? – Leitfaden für Architekten und Ingenieure
Mit der Reform der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) 2021 wurden u. a. die Höchst- und Mindestsätze für die Honorarberechnung vom Preisrecht zur Orientierungshilfe. Auch die Honorartafeln dienen nur noch als Orientierungswerte. Deshalb ist es mittlerweile umso wichtiger, dass bei Projekten das Honorar kostendeckend und wirtschaftlich geplant wird – ein Mehraufwand, bei welchem unser Werk kompetent informiert und unterstützt.

Der Praxisratgeber „Die neue Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen 2021“ ermöglicht einen schnellen und einfachen Einstieg in die HOAI. Er enthält Hinweise zu allen gesetzlichen Neuerungen, Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur sicheren Anwendung in der Praxis und Kommentierungen zu aktuellen Gerichtsurteilen.
Hinzu kommen Berechnungshilfen, rechtssichere Architekten- und Ingenieurverträge sowie zahlreiche Musterschreiben zur korrekten Umsetzung der HOAI 2021.

Ist die HOAI verpflichtend?
In der alten Fassung der HOAI aus dem Jahr 2013 fungierten deren Mindest- und Höchstsätze als rechtlich bindend. Allerdings urteilte der europäische Gerichtshof 2019, dass diese Regelungen gegen geltendes Recht verstoßen.

Seit der daraufhin erlassenen Neufassung von 2021 gelten die darin enthaltenen Honorare nicht mehr verpflichtend. Doch gerade deshalb sollten sich Architekten und Ingenieure darüber informieren, wie sie ihre Pauschalen und Stundensätzen kosteneffizient kalkulieren. Andernfalls können sie z. B. unvorhergesehen Kosten ggf. nicht abdecken und es drohen finanzielle Einbußen.
Damit das nicht passiert, unterstützen die Rechenhilfen und Musterverträge dieses Handbuchs.

Online-Ausgabe

Diese Ausgabe des Werks besteht aus einer Online-Ausgabe des kompletten Handbuchs sowie einsatzfertigen Mustervorlagen, Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.

Diese bietet folgende Vorteile:

  • Honorar optimieren – Aufträge können dank zahlreicher Praxishinweise für die Honorarabrechnung sicher verhandelt und gestaltet werden.
  • Einfacher abrechnen – Anhand von Berechnungshilfen und Beispielrechnungen können Honorarermittlungen einfach erstellt und geprüft werden.
  • Rechtsicher arbeiten – Juristisch geprüfte Verträge, Musterdokumente und verständlich aufbereitete Grundsatzurteile helfen dabei, auf der „sicheren Seite“ zu stehen.
  • Digitale Ausgabe des kompletten Werks mit schneller Navigation, praktischer Suchfunktion farblich hinterlegten Suchergebnissen und Download aller Berechnungshilfen, Verträge, …

Die Zusatzfunktionen der Online-Ausgabe auf einen Blick:

Icon Ihre Vorteile  Mobil per App und über Browser auf Smartphone, Tablet, Laptop und Desktop-PC jederzeit verfügbar 

Icon Ihre Vorteile  Praktische Volltext-Suche über einfache Eingabe von Stichwörtern und Suchbegriffen

Icon Ihre Vorteile  Schnelle Navigation durch direkt verlinkte Inhaltsverzeichnisse und Verweise

Icon Ihre Vorteile  Komfortables Bearbeiten und Hinzufügen von Lesezeichen und Notizen als Text, Bild oder Sprachnachricht

Icon Ihre Vorteile  Einsatzfertige Vorlagen und Arbeitshilfen zum Download 

Inhaltsverzeichnis und Leseproben Hier können Sie die vollständigen Verzeichnisse einsehen und herunterladen:

Ausgewählte Leseproben zur Publikation

Überzeugen Sie sich selbst durch unsere kostenfreien Leseproben der Publikation:

Auszug aus dem Inhalt

DIGITALES HANDBUCH
Allgemeine Regelungen der HOAI 2021

  • Stufenverträge im Licht der HOAI 2021
  • Begriffsbestimmungen nach § 2 HOAI
  • Leistungen und Leistungsbilder
  • Honorarvereinbarung
  • Honorar bei Einzelleistungen

Honorare und Leistungen

  • Für die Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, Freianlagen, Ingenieurbauwerken sowie Verkehrsanlagen
  • Zu Fachplanungen der Tragwerksplanung und technischen Ausrüstung
  • Zu nicht geregelten Leistungen wie Bauphysik, Geotechnik oder Ingenieurvermessung

Wirtschaftliche Honorarberechnung und Leistungsbepreisung

Rechtliches und Haftungsfragen sowie aktuelle Urteile

ARBEITSHILFEN
Musterverträge

  • Architektenverträge für Gebäude und Innenräume, Objektüberwachung, Bauleitplanung
  • Ingenieurverträge für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen
  • Vertrag über Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie

Musteranschreiben

  • Anpassung der Honorarvereinbarung
  • Aufforderung zur Honorarabschlussrechnungslegung nach Kündigung
  • Auswahl und Freigabe einer Vorplanung
  • Bestätigung der Auftragserteilung

Berechnungshilfen zur Honorarermittlung für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung

Weitere Arbeitshilfen

  • Honorartafeln aller Flächen-, Objekt- und Fachplanungen
  • Interpolierte Honorartafeln
  • Übersichten über die Leistungsbilder
  • Besonderen Leistungen der Objekt- und Fachplanungen
  • Checklisten

 

Die Behinderungsanzeige im Rahmen der Bauüberwachung

Behinderungsanzeigen von ausführenden Firmen in Lph. 8 sind keine Seltenheit. Explizit ist der Umgang mit Behinderungsanzeigen in den Grundleistungen der HOAI nicht aufgeführt. Wie also damit umgehen? Ist es doch eine Aufgabe in der Bauüberwachung, dass ein reibungsloser Ablauf vonstattengehen kann. Was es zu tun gibt, wenn eine Behinderungsanzeige eingeht und wie ein vorausschauender Umgang mit Behinderungen aussehen kann, gibt es in Kapitel 2.10.1 zu erfahren.

Nebenkosten wirtschaftlich abrechnen

In vertraglichen Vereinbarungen wird der angemessenen Berücksichtigung von Nebenkosten meist (zu) wenig Beachtung geschenkt. Doch tragen Nebenkosten einen erheblichen Teil dazu bei, das Bauprojekt am Ende auch wirtschaftlich und auskömmlich abzurechnen. Unser Experte zeigt in Kapitel 2.14.1 explizite Beispiele für Nebenkosten auf. Somit gibt es einen Anhaltspunkt, was alles abgerechnet werden kann! Ebenfalls sind darin Informationen zu finden, wie eine Pauschale für Nebenkosten korrekt vereinbart werden kann.

HOAI-Teilleistungstabellen

HOAI-Teilleistungstabellen können ein sinnvolles Tool zur Honorarberechnung sein. Doch welche rechtlichen Grundlagen liegen hier vor und wo liegen die Grenzen in der Anwendung dieser Tabellen? Diesem spannenden Thema widmet sich unser Autor in Kapitel 11.9.

Weitere aktuelle Themen und Arbeitshilfen zum Download

  • Musteranschreiben zur Beratung wegen nachbarrechtlicher Belange
  • Rechtsgutachten zur Auftragswertberechnung

HERAUSGEBER:

Frank Dahl
Frank Dahl ist Freischaffender Architekt und ö. b. u. v. Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten und Ingenieure. Er ist Mitglied der Architektenkammer Berlin sowie Mitglied im Bund der vereidigten Sachverständigen (BVS). Er leitet verschiedene Seminare für die Architektenkammer Berlin (AKB) und andere Anbieter, sowie Inhouse-Schulungen.

AUTOREN:

Stefan Dausner
Stefan Dausner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der Kanzlei KUNZ Rechtsanwälte in Koblenz, Mainz, Bonn. Er ist Schiedsrichter bei der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und Mitglied im Forum Vergabe e.V., der ARGE Baurecht beim Deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.

Friedhelm Doell
Friedhelm Doell ist Beratender Ingenieur und von der IHK für München und Oberbayern ö. b. u. v. Sachverständiger für die Honorare der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technischen Ausrüstung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Er ist Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer Bau.

Birgit Schaarschmidt
Brigit Schaarschmidt ist selbstständige Rechtsanwältin der Kanzlei Schaarschmidt, Frankfurt am Main, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und ausgebildete Mediatorin (Master of Mediation Fern-Universität Hagen). Sie ist Lehrbeauftragte für Immobilienrecht an der Fachhochschule Mainz, Dozentin für Rechtsreferendare bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Dozentin für baurechtliche Themen an der Universität Stuttgart und Prüferin im zweiten Staatsexamen im Land Hessen.

Rüdiger M. Schilke
Rüdiger M. Schilke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er ist Salary Partner bei Wollmann & Partner Rechtsanwalte Berlin ・ München ・ Frankfurt am Main. Seine Fachgebiete sind Architekten- und Ingenieurrecht, privates Baurecht, Vergaberecht und Facility Management. Er ist regelmäßiger Referent bei Seminaren zum Architektenrecht, insb. Honorarrecht (HOAI), Vergaberecht (GWB/VOB/A), Facility Management aus rechtlicher Sicht und "Die Zeit nach der Bauzeit".

Dr. Pirmin Schmid
Dr. Primin Schmid ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Gründungspartner der Kanzlei pirminpartners Rechtsanwälte, Berlin. Seine Fachgebiete sind Architekten- und Ingenieurrecht, Privates Baurecht, Projektsteuerungsrecht, Mietrecht, Immobilienrecht. Er ist regelmäßiger Referent bei Seminaren zum Architektenrecht, insbesondere Honorarrecht (HOAI), Privaten Baurecht (VOB/B), Recht der Sachverständigen. Außerdem ist er Mitglied beim Deutschen Mietgerichtstag e.V. sowie in der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein.

Julian Senders
Student der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und der University of Glasgow, seit 2015 studentischer Mitarbeiter bei pirminpartners Rechtanwälte, Berlin. Er ist Mitglied der European LAW students’ Association (ELSA), Stipendiat der Begabtenförderung der Konrad-Adenauer-Stiftung und hat bereits Erfahrungen im Rechtswesen im In- und Ausland gesammelt sowie in einer deutschen und einer tschechischen juristischen Fachzeitschrift veröffentlicht.

Sie erwerben ein Jahres-Abonnement. Die Online-Ausgabe wird fortlaufend aktualisiert und erweitert. Dieser Service ist im Preis enthalten. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und beginnt mit Übermittlung der Zugangsdaten. Die Zahlung erfolgt jährlich im Voraus.

Sie können Ihr Abonnement während der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 weiteres Jahr. Ihre Kündigung können Sie uns in Textform oder über cancel.forum-verlag.com übermitteln. Für Verbraucher gelten abweichende Bezugsbedingungen.

Dieses Produkt wird über unsere Publishing-Plattform FORUM Desk an Sie ausgeliefert. FORUM Desk können Sie im Browser Ihres Rechners sowie als mobile App auf Smartphone und Tablet nutzen:

Zugriff über Browser:
Internetverbindung; Browser, der HTML5 und Java-Script unterstützt; Microsoft Word® oder kompatibles Textverarbeitungsprogramm, Microsoft Excel® oder kompatibles Tabellenkalkulationsprogramm, Adobe Reader® oder vergleichbarer PDF-Reader zum Anschauen und/oder Bearbeiten der Dokumente

Zugriff über mobile Apps:
Internetverbindung zum Laden einer Publikation. Danach ist auch eine Offline-Nutzung möglich. Nutzbar auf Endgeräten mit iOS 11 oder höher bzw. auf Android 5 oder höher.

0 Bewertungen

Durchschnittliche Bewertung von 0 von 5 Sternen

(/5)

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.

Perfekt

Sehr gut

Gut

Akzeptierbar

Unbefriedigend


Produktempfehlung für Sie

no-badge-found
Bauverträge und Baubriefe
Diese Vorlagensammlung bietet anwaltlich geprüfte Musterbriefe, Musterverträge und -vereinbarungen für eine rechtssichere und zeitsparende Abwicklung aller Bau- und Planungsleistungen.

Durchschnittliche Bewertung von 4.8 von 5 Sternen

(4.75/5)
no-badge-found
Abrechnung und Vergütung von Bauleistungen
Das digitale Handbuch zeigt anhand von Rechtsgrundlagen, Handlungsanleitungen und aktuellen Urteilen wie die Vergütung von Bauleistungen von der Abschlagsrechnung bis zur Zahlung der Schlussrechnung konsequent und rechtssicher abgewickelt werden kann.
Das Baustellenhandbuch Abnahme
Mit dem „Baustellenhandbuch Abnahme“ sind alle Fristen und rechtlichen Regelungen zur Bauabnahme nach VOB und BGB sowie technische Hinweise zur fachgerechten Ausführung stets zur Hand, um Diskussionen bei der Abnahme schnell zu beenden.

Durchschnittliche Bewertung von 4.2 von 5 Sternen

(4.25/5)