Aktuelle Aushangpflichten 2025 – einfach und sicher erfüllen!
Arbeitgeber sind zur Bekanntgabe bestimmter Gesetze, Verordnungen, Regelungen und Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet. Darüber hinaus wird der Arbeitgeber angehalten, stets die aktuellen Fassungen der aushangpflichtigen Vorschriften bereitzustellen.
Die Erfüllung der Aushangpflicht wird von den Gewerbeaufsichtsämtern überprüft. Eine Verletzung dieser Pflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Form der betrieblichen Bekanntmachung ist auf unterschiedliche Weise möglich. Der Aushang in jedem Stockwerk, z.B. am „Schwarzen Brett“, oder an einem anderen allgemein zugänglichen und von jedem Arbeitnehmer frequentierten Ort, wie z. B. die Stechuhr, reicht und die Aushangpflicht wird eingehalten.
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