Nach Ankündigung der Bundesregierung wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt werden. Ende Februar wurden in einer Pressekonferenz hierfür die Eckpunkte vorgestellt, jetzt folgt der entsprechende Gesetzentwurf.
Neben zahlreichen Neuerungen sind vor allem im Bereich der Anlagentechnik maßgebliche Veränderungen vorgesehen: Die Regelungen zu Heizungsanlagen in den §§ 71–71p sowie § 72 sollen vollständig entfallen. Künftig soll die Entscheidung über den Heizungstausch damit grundsätzlich bei den Eigentümern liegen. Werden Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht, muss der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise erhöht werden (Stichwort: „Bio-Treppe“).
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