Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Einige Änderungen gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2027. Die Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in GModG sowie folgende Neuerungen sind bereits erfolgt:
Die Regelungen zu Heizungsanlagen in den §§ 71–71p sowie § 72 sind vollständig entfallen. Künftig soll die Entscheidung über den Heizungstausch damit grundsätzlich bei den Eigentümern liegen. Werden Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht, muss der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise erhöht werden (Stichwort: „Bio-Treppe“).
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