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Neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft getreten!


Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten. Einige Änderungen gelten jedoch erst ab dem 1. Januar 2027. Die Umbenennung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in GModG sowie folgende Neuerungen sind bereits erfolgt:
Die Regelungen zu Heizungsanlagen in den §§ 71–71p sowie § 72 sind vollständig entfallen. Künftig soll die Entscheidung über den Heizungstausch damit grundsätzlich bei den Eigentümern liegen. Werden Gas- oder Ölheizungen ausgetauscht, muss der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe schrittweise erhöht werden (Stichwort: „Bio-Treppe“).
Wir begleiten Sie auf dem Weg zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz und unterstützen Sie mit aktuellen Fachinformationen rund um dieses Thema mit unserem Produktportfolio:

Fachliteratur

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Mit der praxisbezogenen Auslegung des neuen GModG sowie zahlreichen Planungshinweisen und Rechenbeispielen liefert das Praxishandbuch das notwendige Fachwissen, um die Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes für Neubau und Bestand korrekt in die Praxis umzusetzen.

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Weiterbildungen

Fachwissen

Person spricht mit zwei Kindern in einem Raum
Gebäudemodernisierungsgesetz 2026: das Ende des Heizungsgesetzes?

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