Einsatzfertige Dokumente nach BGB und VOB für den rechtssicheren Schriftverkehr
Diese Vorlagensammlung bietet anwaltlich geprüfte Musterbriefe, Musterverträge und -vereinbarungen für eine rechtssichere und zeitsparende Abwicklung aller Bau- und Planungsleistungen.
"Die Unterlagen sind wie gewohnt im täglichen Büroalltag sehr hilfreich. Auch sofortige Lieferung, so wie immer."
Ihre Vorteile
Lieferumfang
Meist gewählt | ||
---|---|---|
Rechtssicherheit durch anwaltlich geprüfte Musterschreiben und Musterverträge – mit Hinweisen speziell für Planer. |
||
Große Zeitersparnis durch fertige Mustervorlagen, die beliebig anpassbar und sofort nutzbar sind. |
||
Immer rechtlich auf dem Laufenden durch Praxistipps zu gesetzlichen Neuerungen und Hintergründe zu wichtigen BGH-Entscheidungen. |
||
Große Auswahl an Vorlagen nach Anwendungsfall sortiert oder über eine einfache Suche nach Stichwort auswählbar. |
||
Rundum-sorglos-Service – die Inhalte werden für Sie erweitert |
• | |
Vollumfänglich enthalten |
Standard-Ausgabe zum Download | Abo (Online-Ausgabe) |
219,00 € zzgl. MwSt. 234,33 € inkl. MwSt. versandkostenfrei Artikel-Nr. 863025/1 |
338,00 € zzgl. MwSt. 361,66 € inkl. MwSt. versandkostenfrei Artikel-Nr. 85763/1 |
Nicht nur Gesetze und Verordnungen haben entscheidenden Einfluss auf die Vertragsgestaltung und den Schriftverkehr am Bau, sondern auch aktuelle Urteile.
So hat der BGH in einem richtungsweisenden Urteil vom 09.11.2023 nun einen Rahmen definiert, wann Architekten und Ingenieure, die mit Planung und Bauüberwachung beauftragt sind, eine unzulässige Rechtsdienstleistung erbringen.
Denn: Stellt der Architekt dem Auftraggeber einen Bauvertragsentwurf mit rechtlich unzulässigen Klauseln zur Verfügung, wird dieser, wie im aktuellen Fall des unzulässigen Skontoabzugs, schadensersatzpflichtig. Somit ist laut BGH eine Rechtsberatung durch einen Architekten oder Ingenieur, insbesondere bei der Überlassung von Musterverträgen an den Auftraggeber, unzulässig.
Wir haben auf dieses Urteil reagiert, damit alle Vertragsparteien auch weiterhin rechtssicher mit unseren Vorlagen arbeiten können und haben alle Verträge, die Planer nicht weitergeben sollten, mit einem Hinweis versehen.
Auch spielt weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung eine Rolle und so werden auch in diesem Jahr die Kosten für Baumaterial auf einem hohen Niveau bleiben oder sogar noch steigen. Diese Kostensteigerungen lassen sich in laufenden Vertragsverhältnissen nicht ohne Weiteres an den Auftraggeber weitergeben. Stehen Verträge hingegen vor dem Abschluss, sollte man auf jeden Fall Preisgleitklauseln vereinbaren, um die Erhöhung der Kosten einzugrenzen.
Damit auch in Zukunft alle Bau- und Planungsleistungen rechtssicher abgewickelt werden können, müssen Verträge und Vereinbarungen immer an sich ändernde äußere Bedingungen als auch an den aktuellen Rechtsstand angepasst werden. Die "Bauverträge und Baubriefe" bieten dazu mit anwaltlich geprüften Musterbriefen, Vertragsvorlagen und Musterklauseln nach neuem BGB 2018, VOB 2019 und HOAI 2021 die optimale Unterstützung.
Diese Ausgabe des Werks besteht aus einer aus einsatzfertigen Mustervorlagen, Arbeitshilfen und Checklisten zum Download.
Diese bietet folgende Vorteile:
Die Zusatzfunktionen der Online-Ausgabe
Mobil per App und über Browser auf Smartphone, Tablet, Laptop und Desktop-PC jederzeit verfügbar
Praktische Volltext-Suche über einfache Eingabe von Stichwörtern und Suchbegriffen
Schnelle Navigation durch direkt verlinkte Inhaltsverzeichnisse und Verweise
Komfortables Bearbeiten und Hinzufügen von Lesezeichen und Notizen als Text, Bild oder Sprachnachricht
Einsatzfertige Vorlagen und Arbeitshilfen zum Download
Ausgewählte Leseproben zur Publikation
Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:
Auszug aus dem Inhalt
Sichere BGB- und VOB-Verträge inkl. Anwendungshinweise und inkl. Hinweise zur Weitergabe an Dritte, wie z. B.
Sonstige Verträge inkl. Anwendungshinweise und inkl. Hinweise zur Weitergabe an Dritte, wie z. B.
Briefe für Auftragnehmer, Auftraggeber und Architekten nach VOB und neuem BGB, wie z. B.
Briefe im Verbraucherbereich, wie z. B.
Vereinbarungen für alle Situationen am Bau, wie z. B.
Organisationshilfen für die Baustelle, wie z. B.
Gesetze und Verordnungen
Wichtige Informationen zu aktuellen Urteilen sowie Gesetzen und praktische Tipps zur Anwendung in der täglichen Baupraxis, wie z. B.
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Festlegung der Höhe einer Vertrags-strafenregelung auf fünf Prozent der Auftragssumme bei Einheitspreisverträgen unwirksam ist, da sie den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
Denn: Bei einer Klausel, die bei einem Einheitspreisvertrag eine Vertragsstrafe von bis zu fünf Prozent der ursprünglich vereinbarten Auftragssumme vorsieht, kann die Vertragsstrafe die Grenze von fünf Prozent der tatsächlichen Abrechnungssumme überschreiten, da im Fall einer Verringerung der tatsächlich ausgeführten Massen die Auftragssumme höher sein kann als die Abrechnungssumme. Die mögliche Höhe der Vertragsstrafe steht dadurch nicht mehr in einem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zum Werklohn.
Wenn der Bauvertrag eine Regelung zur Vertragsstrafe enthält, die als AGB zu qualifizieren ist, muss der AG ab sofort darauf achten, dass die Vertragsstrafe beim Einheitspreisvertrag insgesamt nicht höher als fünf Prozent der Abrechnungssumme, nicht der Auftragssumme, sein darf.
Damit man alle Musterverträge auch weiterhin rechtssicher nutzen kann, wurde der Paragraph zu der Vertragsstrafenregelung in den betroffenen Mustervorlagen der Software angepasst sowie die Anwendungshinweise aktualisiert.
Ein passendes Musterschreiben „Mahnung zur Zahlung der Schlussrechnung ohne Vertragsstrafenabzug“ sowie weitere Kommentierungen wichtiger Urteile, wie z. B. „Kein Bauzeit-nachtrag mehr möglich, wenn ein Sachnachtrag angeboten wurde“ unterstützen zusätzliche bei der Abwicklung von Bauprojekten.
Guido Sandmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Sandmann hat nach dem Studium an der Universität Bayreuth und der Referendartätigkeit in Bamberg von Januar 1989 bis März 1995 in der Rechtsabteilung der Dyckerhoff & Widmann AG, München gearbeitet. Er hat Hauptniederlassungen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung, Schwerpunkt Schlüsselfertigbau und Spezialtiefbau betreut. Außerdem war Rechtsanwalt Sandmann 2,5 Jahre kommissarischer kaufmännischer Leiter der Hauptniederlassung Berlin. Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte im Dezember 1991. Im April 1995 wechselte Rechtsanwalt Sandmann als Chefsyndikus zur einem hauptsächlich in München, Leipzig und Berlin agierenden Projektentwickler und Bauträger, der Ravensberger Bau-Beteiligungen AG, Grünwald. Hier betreute er alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Grundstücksakquisition, der Projektentwicklung, Baugenehmigungsverfahren, Architekten- und Bauverträgen. Er war außerdem Geschäftsführer verschiedener Tochtergesellschaften. Rechtsanwalt Sandmann ist seit 2000 selbständig als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht sowie WEG-Recht in München tätig. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Münchener Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein und beim Deutschen Baugerichtstag e.V.uido Sandmann
WEITERER AUTOR:
Stefan Reichert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Sie erwerben ein Jahres-Abonnement. Die Online-Ausgabe wird fortlaufend aktualisiert und erweitert. Dieser Service ist im Preis enthalten. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und beginnt mit Übermittlung der Zugangsdaten. Die Zahlung erfolgt jährlich im Voraus.
Sie können Ihr Abonnement während der Mindestvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 weiteres Jahr. Ihre Kündigung können Sie uns in Textform oder über cancel.forum-verlag.com übermitteln. Für Verbraucher gelten abweichende Bezugsbedingungen.
Dieses Produkt wird über unsere Publishing-Plattform FORUM Desk an Sie ausgeliefert. FORUM Desk können Sie im Browser Ihres Rechners sowie als mobile App auf Smartphone und Tablet nutzen:
Zugriff über Browser:
Internetverbindung; Browser, der HTML5 und Java-Script unterstützt; Microsoft Word® oder kompatibles Textverarbeitungsprogramm, Microsoft Excel® oder kompatibles Tabellenkalkulationsprogramm, Adobe Reader® oder vergleichbarer PDF-Reader zum Anschauen und/oder Bearbeiten der Dokumente
Zugriff über mobile Apps:
Internetverbindung zum Laden einer Publikation. Danach ist auch eine Offline-Nutzung möglich. Nutzbar auf Endgeräten mit iOS 11 oder höher bzw. auf Android 5 oder höher.
25. August 2023 14:43
sehr Kundenorientiert
Sehr Hilfreich. Kundenbetreuung hervorragend gut.
27. Juni 2023 09:52
Sehr hilfreich und übersichtlich
28. August 2018 12:15
wie gewohnt sehr hilfreich
Die Unterlagen sind wie gewohnt im täglichen Büroalltag sehr hilfreich. Auch sofortige Lieferung, so wie immer.
19. Juli 2018 10:14
wie immer sehr hilfreich und umfangreich