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Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis

Praktische Hinweise, aktuelle Rechtsfälle und Arbeitshilfen zur erfolgreichen Anwendung der VOB und des BGB

Dominik Krause / Oliver Vogt
Stand Juni 2025

Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen in der Baupraxis

Die Umsetzung von Mängelrechten in der Baupraxis stellt alle Beteiligten vor erhebliche Herausforderungen – von der Definition eines Mangels über die Durchsetzung von Beseitigungsansprüchen bis hin zur Verjährung. Das Praxishandbuch der FORUM VERLAG HERKERT GMBH gibt Fachkräften fundierte Werkzeuge an die Hand, um Gewährleistungsansprüche rechtlich sicher und praktisch effizient zu bearbeiten.

Dabei berücksichtigt es sowohl die Regelungen nach VOB/B als auch die gesetzlichen Grundlagen des BGB. Durch strukturierte Arbeitshilfen, kommentierte Musterschreiben und Kommentare zu aktuellen Urteilen schafft das Werk eine solide Arbeitsgrundlage – insbesondere bei Fragen zur Abnahme, Fristenberechnung oder zur Beweisführung bei verdeckten Mängeln.

Die Premium-Ausgabe kombiniert die gedruckte Fassung mit einer digitalen Version, in der sämtliche Inhalte mobil und browserbasiert genutzt werden können. So stehen erweiterte Suchfunktionen, editierbare Dokumente und eine komfortable Notizfunktion jederzeit zur Verfügung. Besonders hilfreich für die Praxis: Einsatzfertige Vorlagen zur Gewährleistung bei Baumängeln, die individuell angepasst werden können.

Mit diesem Werk erhalten Anwenderinnen und Anwender:

  • Kommentierungen zur VOB/B und zum BGB
  • Aktuelle Rechtslage zur Gewährleistungspflicht
  • Hilfen zur Definition und Einordnung von Mängeln
  • Vorlagen zur schnellen Umsetzung

Jetzt sichern – für rechtssichere Mängelansprüche und effizientere Prozesse in der Bauabwicklung!

Die Absicherung gegen Baumängel gehört zu den komplexesten Anforderungen in der Baupraxis. Das Praxishandbuch bietet eine verlässliche Grundlage für die Durchsetzung von Gewährleistungsrechten nach BGB und VOB/B. Planer, Auftraggeber sowie Unternehmer erhalten mit diesem Werk:

  • Rechtssicherheit bei der Bewertung von Mängeln sowie beim Umgang mit Fristen und Verjährungsregeln
  • Zugriff auf aktuelle Grundsatzurteile, Kommentierungen und Fallbeispiele, die das rechtssichere Argumentieren unterstützen
  • Klarheit zur Frage der Mangelhaftigkeit einer Bauleistung, ihrer Beweislast und der Reaktionspflicht der ausführenden Seite
  • Konkrete Vorlagen, die beim Geltendmachen von Mängelansprüchen und bei der Zahlungsabwicklung praxisnah unterstützen

Dadurch lässt sich nicht nur die Nachweisführung im Streitfall vereinfachen, sondern auch der Aufwand im Tagesgeschäft erheblich reduzieren. Ob Baumängel, abgelehnte Beseitigungsforderungen oder offene Schlussrechnungen – das Handbuch liefert die richtigen Lösungen zur richtigen Zeit.

Inhaltsverzeichnis und Leseproben Hier können Sie die vollständigen Verzeichnisse einsehen und herunterladen:
Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:

Auszug aus dem Inhalt

1. Rechtliche Grundlagen

  • Checklisten zur Baumangelgewährleistung
  • Vertragliche Grundlagen – VOB/B- oder Werkvertrag
  • Verjährung von Gewährleistungsansprüchen
  • Haftungsausschlüsse
  • Ansprüche aus unerlaubter Handlung

2. Abnahmeregelungen nach VOB und BGB

  • Bedeutung der Abnahme
  • Fälligkeitsvoraussetzungen der Abnahme
  • Abnahmeformen und deren Rechtswirkung 
  • Abnahmepflicht und Recht zur Abnahmeverweigerung
  • Abnahmeerklärung vor Abnahmereife

3. Gewährleistung und Mängelansprüche nach VOB und BGB

  • Wann ist eine Bauleistung „mangelhaft“?
  • Wie konkret sollten Bauleistungen beschrieben werden? 
  • Ist eine Abweichung vom Verwendungszweck bereits ein Mangel?
  • Die Bedenkenhinweispflicht und ihre Rechtsfolgen
  • Wer hat das Vorliegen eines Mangels zu beweisen?
  • Welche Einwände können gegen Mängelbeseitigung und Ersatzvornahme geltend gemacht werden?
  • Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz?
  • Welche Mängelansprüche gelten vor und nach der Abnahme?
  • Wann verjähren Mängelansprüche?
  • Wann besteht ein Recht zum Rücktritt?

4. Praktische Arbeitshilfen und Vorlagen mit Hinweisen zur rechtssicheren Anwendung

  • Aufforderung zur Mitwirkung nach VOB/B
  • Bedenkenhinweis
  • Behinderungsanzeige
  • Bauabnahme
  • Bauvertrag
  • Anforderung eines Kostenvorschusses

5. Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen

  • Verordnung und Gesetzestext der VOB und des BGB zu Abnahme, Mängelansprüchen, Sicherheitsleistungen…

6. So entschieden Gerichte wichtige Streitfälle…

  • Wichtige Grundsatzurteile, aktuelle Rechtsfälle und BGH-Entscheidungen für die Baupraxis kommentiert

Zusätzliche Inhalte dieser Angebotsform (Auszug):

Digitale Arbeitshilfen zum Download

Mustervorlagen zur Abnahme

  • Aufforderung zur Teilnahme an der förmlichen Abnahme
  • Aufforderung zur Zustandsfeststellung
  • Fertigstellungsmitteilung nach § 12 Abs. 5 VOB/B
  • Aufforderung zur Abnahme von Mangelbeseitigungsarbeiten
  • Abnahmeverweigerung...

Mustervorlagen zu Gewährleistung und Mängelansprüchen

  • Aufforderung zur Mitwirkung nach BGB bzw. VOB/B
  • Bedenkenhinweis
  • Behinderungsanzeige nach § 6 Abs. 1 VOB/B
  • Mängelbeseitigungsaufforderung
  • Baumängelrüge nach Abnahme
  • Einwendung der Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserung
  • Verlängerung von Verjährungsfristen...

Mustervorlagen zur Zahlung

  • Anforderung eines Kostenvorschusses
  • Verlangen einer Sicherheitsleistung
  • Einbezahlung des Sicherheitseinbehalts
  • Gewährleistungsbürgschaft...

Checklisten

  • Wann liegt ein (Bau-)Werkvertrag vor?
  • Wann liegt eine Abnahme bzw. ein Baumangel vor?
  • Welche Ansprüche bestehen vor/nach der Abnahme?...

Zugriff auf alle bisher im Werk kommentierten Gerichtsurteile.

Wie wird die VOB/B Vertragsinhalt? 

Bei den Regelungen der VOB/B ist danach zu differenzieren, wer die VOB/B in den Vertrag einbezogen hat. So können einzelne Klauseln wirksam sein, wenn die VOB/B vom Auftragnehmer gestellt werden, während sie im umgekehrten Fall ggf. wirksam bleiben. Denn es ist grundsätzlich jeder Vertragspartei gestattet, für sich nachteilige AGB zu verwenden. Auf deren Unwirksamkeit kann sich der Verwender selbst nicht berufen.

Damit Interessierte schnell abgleichen können, bei welcher VOB/B-Regelung es schwierig wird und ob diese gegenüber einem Verbraucher oder einem Unternehmer wirksam oder unwirksam ist, haben wir in Kapitel 2.3.3 die einzelnen Passagen der VOB/B dementsprechend gekennzeichnet. 

Abnahme der Werkleistung

Welche Bedeutung hat der Begriff „Abnahme der Werkleistung“ im (Bau-)Werksvertrag? Und welche rechtlichen Anforderungen gelten für die Abnahme? Kapitel 3.2 ff. geben hier wichtige Anhaltspunkte für die Vertragsabwicklung. 

Neue direkt einsetzbare Arbeitshilfe:

Vereinbarung eines Minderstandards (Kap. 5.1.3) 

1. Fachbeitrag (Kapitel 5.1.3) heraussuchen


2. Arbeitshilfe und dazugehörende Ausfüllhilfe auf unserer Publishing-Plattform Forum Desk aus der Medienbibliothek des Produktes herunterladen


3. Vereinbarung mithilfe der Ausfüllhilfe rechtskonform ausfüllen und den eigenen Gegebenheiten anpassen


4. Vereinbarung versenden

HERAUSGEBER:

Rechtsanwalt Dominik Krause
Dominik Krause ist selbstständiger Rechtsanwalt und Notar in Bremen (www.monnerjahn-hirt.de). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und dem Referendariat in Bremen, Oldenburg und Helsinki (Finnland) ist er seit September 2003 v. a. im Bau- und Architektenrecht, aber auch im Miet- und Immobilienrecht beratend tätig. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Anfang 2022 erfolgte die Bestellung zum Notar in Bremen.

Dominik Krause

 

Rechtsanwalt Oliver Vogt
Oliver Vogt ist Rechtsanwalt in seiner eigenen zivil-/wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Bremen (www.advogt.de). Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen absolvierte er sein Rechtsreferendariat in Kassel, Göttingen und Miami. Er war im Anschluss u. a. in einer international ausgerichteten Wirtschaftskanzlei im Rhein-Main-Gebiet tätig, bei der er vorwiegend gewerbliche Mandanten in den Bereichen des Energie- sowie des internationalen und nationalem Wirtschafts- und Vertragsrechts beraten hat. Seit 2007 in Bremen ansässig, berät Herr Vogt insbesondere in vertragsrechtlichen sowie Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT- und Datenschutzrechts.

Oliver Vogt

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12. Mai 2020 08:31

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Sicherer Umgang mit Gewährleistung und Mängelansprüchen

Von: Essler

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