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Bauverträge und Baubriefe

Einsatzfertige Dokumente nach BGB und VOB für den rechtssicheren Schriftverkehr

Guido Sandmann
fortlaufend aktualisiert
Die Produktlösung „Bauverträge und Baubriefe“ der FORUM VERLAG HERKERT GMBH bietet eine umfassende Sammlung einsatzfertiger Dokumente für alle Phasen von Bau- und Planungsprojekten. Im Fokus stehen rechtsverbindliche Verträge, Musterbriefe, Vereinbarungen und Checklisten, die auf Basis der aktuellen Gesetzeslage und höchstrichterlichen Urteile erstellt wurden. Die Vorlagen decken zentrale Aspekte ab wie:
  • Bauverträge nach BGB
  • Werkverträge und VOB-konforme Vertragsgestaltung
  • Kündigungsszenarien, Preisgleitklauseln, Vertragsnachträge
  • Sonderregelungen für Architektinnen, Ingenieure und Bauüberwachende

Besonders praxisrelevant ist das BGH-Urteil vom 09.11.2023, das Architektinnen und Architekten bei der Weitergabe rechtlich bedenklicher Vertragsmuster haftbar macht. Diese Vorgabe wurde vollständig in die aktuelle Version eingearbeitet, sodass sämtliche Vorlagen klare Nutzungsrichtlinien enthalten und keine unzulässige Rechtsberatung darstellen. 

Auch wirtschaftliche Entwicklungen wie Materialkostensteigerungen sind berücksichtigt. Verträge enthalten Formulierungen zur Preisgleitung und ermöglichen eine faire Lastenverteilung bereits bei Vertragsschluss. 

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Das digitale Angebot umfasst jederzeit abrufbare Vorlagen, nützliche Arbeitshilfen und gesetzlich geprüfte Formulierungen, die nach Themenbereichen gegliedert sind. Dank integrierter Volltextsuche, Lesezeichenfunktion und mobiler App-Nutzung bleibt der Zugriff auf alle Inhalte jederzeit gewährleistet. 

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Die Vorlage „Bauverträge und Baubriefe“ bietet entscheidende Mehrwerte für Auftraggeberinnen und Auftraggeber ebenso wie für Planerinnen und Planer, die im Bereich Bau und Architektur tätig sind. Sie ermöglicht nicht nur eine strukturierte, rechtskonforme Kommunikation, sondern reduziert auch den administrativen Aufwand bei der Abwicklung von Bauvorhaben erheblich.

  • Zeitersparnis durch sofort einsetzbare Inhalte: Alle Vorlagen sind vollständig ausgearbeitet und sofort einsatzbereit – ohne langwierige Recherche oder juristische Prüfung.
  • Rechtssicherheit durch anwaltlich geprüfte Inhalte: Die Dokumente entsprechen den neuesten gesetzlichen Anforderungen nach BGB, VOB 2019 sowie HOAI 2021 und berücksichtigen aktuelle BGH-Urteile.
  • Praxisorientierung mit hoher Anpassungsfähigkeit: Die Mustertexte lassen sich individuell an das jeweilige Bauvorhaben anpassen und decken typische Problemstellungen wie Preisgleitklauseln, Kündigungsregelungen oder Nachträge im Bauvertrag ab.
  • Verfügbarkeit auf allen Endgeräten: Die Online-Ausgabe ist mobil nutzbar über App, Tablet oder PC. Alle Inhalte sind bequem über eine integrierte Volltextsuche auffindbar.
  • Kontinuierliche Aktualisierung: Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen fließen kontinuierlich in die Mustervorlagen ein. Damit wird die dauerhafte Aktualität und Rechtssicherheit sichergestellt.
  • Erhöhte Planungssicherheit: Durch eine klare Struktur und rechtlich fundierte Regelungen lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden – insbesondere bei der Vertragsgestaltung nach VOB/BGB.
  • Effiziente Zusammenarbeit: Mit der klaren Trennung von Zuständigkeiten zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern wird die Projektabwicklung deutlich transparenter und effizienter.

Inhaltsverzeichnis und Leseproben Hier können Sie die vollständigen Verzeichnisse einsehen und herunterladen:

Hier können Sie kostenlose Leseproben zur Publikation einsehen:

Auszug aus dem Inhalt

Sichere BGB- und VOB-Verträge inkl. Anwendungshinweise und inkl. Hinweise zur Weitergabe an Dritte, wie z. B.

  • Musterklausel für Stoffpreisgleitung für BGB- und VOB-Bauvertrag
  • VOB-Bauverträge nach VOB 2019 inkl. Anwendungshinweise und inkl. Hinweise zur Weitergabe an Dritte
  • BGB-Bauvertrag inkl. Anwendungshinweise nach BGB 2018 und inkl. Hinweise zur Weitergabe an Dritte
  • Architekten- und Ingenieurverträge nach HOAI 2021 inkl. Anwendungshinweise

Sonstige Verträge inkl. Anwendungshinweise und inkl. Hinweise zur Weitergabe an Dritte, wie z. B.

  • Werk-/Werklieferungsverträge
  • Verbraucherbauvertrag
  • Generalüber- und -unternehmervertrag
  • Vertrag über die Bauleitung
  • Projektsteuerungsvertrag …

Briefe für Auftragnehmer, Auftraggeber und Architekten nach VOB und neuem BGB, wie z. B.

  • Hinweis des Planers/Architekten/Ingenieurs auf Ablehnung einer Rechtsberatung
  • Anpassung Vertragsstrafe wegen Terminverschiebung
  • Anzeige der Überschreitung des Kostenvoranschlags
  • Aufforderung zur Abnahme der Planerleistung
  • Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B
  • Forderung der Ausführung einer unklar beschriebenen Leistung gem. § 650k BGB
  • Geltendmachung von Mehrkosten für Besonderen Leistungen
  • Hinweis an AG wegen Unsicherheit aufgrund hoher Materialpreise/Verzögerung bei Vergabe
  • Kündigung wg. Überschreitung des Kostenvoranschlags
  • Schlussrechnung nach Kündigung des Bauvertrags gem. § 648 BGB
  • Verlangen der Abnahme mit Fristsetzung gem. § 640 BGB
  • Verlangen einer Abschlagszahlung mit Leistungsaufstellung gem. § 632a BGB …

Briefe im Verbraucherbereich, wie z. B.

  • Widerrufsbelehrung nach § 650l BGB
  • Übergabe der Planungsunterlagen vor Beginn der Ausführung
  • Widerruf Vertrag, Wertersatz und Vergütung, § 650l BGB ...

Vereinbarungen für alle Situationen am Bau, wie z. B.

  • über Zusatzleistungen
  • zu neuen Einheitspreisen
  • zu Vorauszahlungen
  • zu Beschleunigungsprämien gem. VOB/B
  • zu Verlängerung der Ausführungsfristen gem. VOB/B …

Organisationshilfen für die Baustelle, wie z. B.

  • Aufmaßliste, Muster-Bautagebuch, Stundenlohnbericht …

Gesetze und Verordnungen

  • VOB/C - Neuer Ergänzungsband 2023 der VOB/C zur VOB Gesamtausgabe erschienen
  • HOAI 2013 und 2021
  • VOB/A 2019 und VOB/B 2016
  • Aktuelle Landesbauordnungen aller 16 Bundesländer ...

Wichtige Informationen zu aktuellen Urteilen sowie Gesetzen und praktische Tipps zur Anwendung in der täglichen Baupraxis, wie z. B.

  • Unerlaubte Rechtsberatung durch Architekten und Ingenieure (Planer)
  • Wirksamkeit des Widerrufs des Verbraucherbauvertrags wegen fehlender/fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Aktuelle Architektenverträge inkl. Regelungen zu Urheberrechten für Drohnenaufnahmen, neuer Werklieferungsvertrag u.v.m.!
Neue Rechtsprechungen und technische Entwicklungen haben große Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung. Damit man immer einen rechtsicheren und direkt einsatzbaren Vertrag zur Hand hat, hat unser Experte RA Guido Sandmann alle Architektenverträge mit neuen Regelungen versehen bzw. aktualisiert, wie z. B.
  • zu den Urheberrechten, u. a. zu Aufnahmen mit Drohnen.
  • zu den Vorgaben, dass keine Rechtsdienstleistungen mehr geschuldet werden und konsequenterweise auch die Verpflichtung, Vertragsentwürfe zur Verfügung zu stellen, hinfällig ist. 
  • einer zeitlichen Vereinbarung zur rechtzeitigen Übergabe von Ausführungsplänen.
  • zu der Frage, ob Stundensätze bereits die in § 650c Abs. 1 BGB vorgegebenen Preisbestandteile AGK, Wagnis und Gewinn umfassen oder nicht.
Darüber hinaus wurde in dem Musterschreiben „Angebot für Architektenleistungen“ ein wichtiger Hinweis zur Umsatzsteuer aufgenommen. 

Neu verfasster Werklieferungsvertrag 
Ein Werklieferungsvertrag regelt in erster Linie die Lieferung von Baustoffen und Bauteilen. Der Herausgeber hat diesen entsprechend angepasst und alle nötigen Regelungen kompakt auf vier Seiten dargestellt. So hat man immer einen einsatzfertigen Vertrag zur Hand. Zusätzliche Anwendungshinweise helfen bei der Nutzung.

Kommentierung und Handlungsempfehlungen zu wichtigen Urteilen 
Um individuelle Klauseln in Verträgen und Anschreiben korrekt gemäß der Rechtsprechung zu formulieren, gibt es nützliche Empfehlungen zu folgenden Urteilen:
  • Schadensersatz des AG, wenn ein Überwachungsfehler zu einem Baumangel führt
  • Beginn der Verjährung des Anspruchs auf Zahlungssicherheit

HERAUSGEBER und AUTOR:

Guido Sandmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Guido Sandmann

Rechtsanwalt Sandmann hat nach dem Studium an der Universität Bayreuth und der Referendartätigkeit in Bamberg von Januar 1989 bis März 1995 in der Rechtsabteilung der Dyckerhoff & Widmann AG, München gearbeitet. Er hat Hauptniederlassungen in Berlin, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung, Schwerpunkt Schlüsselfertigbau und Spezialtiefbau betreut. Außerdem war Rechtsanwalt Sandmann 2,5 Jahre kommissarischer kaufmännischer Leiter der Hauptniederlassung Berlin. Die Zulassung zum Rechtsanwalt erfolgte im Dezember 1991. Im April 1995 wechselte Rechtsanwalt Sandmann als Chefsyndikus zur einem hauptsächlich in München, Leipzig und Berlin agierenden Projektentwickler und Bauträger, der Ravensberger Bau-Beteiligungen AG, Grünwald. Hier betreute er alle rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Grundstücksakquisition, der Projektentwicklung, Baugenehmigungsverfahren, Architekten- und Bauverträgen. Er war außerdem Geschäftsführer verschiedener Tochtergesellschaften. Rechtsanwalt Sandmann ist seit 2000 selbständig als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Bau- und Immobilienrecht sowie WEG-Recht in München tätig. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein, Münchener Anwaltverein, Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein und beim Deutschen Baugerichtstag e.V.uido Sandmann

WEITERER AUTOR:

Stefan Reichert
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

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25. August 2023 14:43

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

(5/5)

sehr Kundenorientiert

Von: Cemil Sitar

Sehr Hilfreich. Kundenbetreuung hervorragend gut.

27. Juni 2023 09:52

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

(5/5)

Sehr hilfreich und übersichtlich

Von: Markus Bach

28. August 2018 12:15

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

(5/5)

wie gewohnt sehr hilfreich

Von: A. Blechschmidt

Die Unterlagen sind wie gewohnt im täglichen Büroalltag sehr hilfreich. Auch sofortige Lieferung, so wie immer.

19. Juli 2018 10:14

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

(5/5)

wie immer sehr hilfreich und umfangreich

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