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Mitarbeiter-Merkblatt Hinweisgeberschutzgesetz

Informieren | Unterrichten | Sensibilisieren

Einfach und praxisnah aufbereitet – ideal für die Mitarbeitenden zum Aushändigen

Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um und zwingt Arbeitgeber dahingehend aktiv zu werden. Neben dem Einrichten der Meldekanäle sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten zu informieren und sensibilisieren – und zwar zu den möglichen Meldegründen, dem Verfahren und den Fristen, dem Datenschutz sowie den Sanktionen bei Falschmeldungen.

Einfach, umfassend und nachweisbar gelingt Arbeitgebern das mit dem „Mitarbeiter-Merkblatt Hinweisgeberschutzgesetz“.

Print-Ausgabe:

Dieses Produkt besteht aus einem Formularsatz aus 25 Mitarbeiter-Merkblättern à 16 Seiten und bietet folgende Vorteile:

  • Alle wichtigen Informationen zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz für die Beschäftigten – kompakt zusammengefasst in einem Merkblatt.

  • Alle relevanten Fragen zu den Neuerungen werden beantwortet: verständlich, übersichtlich und praxisnah.

  • Arbeitgeber wählen im Merkblatt den für sie passenden Meldekanal aus und haben so im Handumdrehen ein auf ihr Verfahren abgestimmtes Dokument.

  • Je nach Format, können Arbeitgeber die erfolgte Unterweisung entweder über die heraustrennbare Unterschriftenseite oder einen digitalen Nachweis dokumentieren.


Auszug aus dem Inhalt

Allgemeine Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz

  • Schutz vor Repressalien
  • Verfahren und Fristen
  • Meldegründe
  • Vertraulichkeit, Datenschutz und Datenaufbewahrung
  • Sanktionen bei Falschmeldung
  • Whistleblowing vs. Vertraulichkeitsverpflichtung

 

Das Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen/in der Einrichtung

  • Interner/externer Meldekanal
  • Zuständigkeit
  • Unterschriftenseite

Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12.05.2023 vom Bundestag verabschiedet und tritt am 2. Juli 2023 zum Großteil in Kraft. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie Behörden und Kommunen müssen sichere Meldekanäle einrichten, über die Verstöße gegen das EU-Recht und das nationale Recht gemeldet werden können. Ziel ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu forcieren und gleichzeitig die hinweisgebende Person besser zu schützen. Repressalien und Vergeltungsverstöße gegenüber dem Hinweisgeber sind untersagt. Personen, die bewusst falsche Angaben weitergeben, müssen für den entstandenen Schaden aufkommen.

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17. Januar 2024 12:12

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

(5/5)

Inhaltlich umfassend und gut

Von: Michael Schramm

Ich hätte mir eine neutralere bzw. anpassbarere Datei gewünscht, so dass ich das Merkblatt aus optisch/designmäßig anpassen kann.

Unser Kommentar: Sehr geehrter Herr Schramm,  vielen lieben Dank für Ihre Bewertung des „Mitarbeiter-Merkblatts Hinweisgeberschutzgesetz“. Schön, dass Sie mit unserem Produkt sehr zufrieden sind. Ihr Anliegen werden wir gerne für neue Produkte als Anregung im Hinterkopf behalten. Hier sind wir stets bemüht, uns stetig und gemeinsam mit unseren Kunden und Kundinnen weiterzuentwickeln und ihren Wünschen zu entsprechen.  Mit freundlichen Grüßen Kundenservice Forum Verlag Herkert GmbH

17. Januar 2024 09:48

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

(5/5)

Qualitative Information

Von: Hanns-Peter Raffelt

Diese Publikation ist für unsere Mitarbeiter etwas zu umfangreich, allerdings für das Compliance-Team äußerst hilfreich, um "Verfahrensanweisungen" für unsere Mitarbeiter zu erstellen.

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