Informieren | Unterrichten | Sensibilisieren
Mit dem Merkblatt informieren Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ohne viel Aufwand zum Hinweisgeberschutzgesetz. Mit der beigefügten Unterschriftsseite können sie gleichzeitig nachweisen, dass sie ihrer Informationspflicht nachgekommen sind.
"Qualitative Information, äußerst hilfreich, um "Verfahrensanweisungen" für unsere Mitarbeiter zu erstellen."
Ihre Vorteile
Lieferumfang
Einfach und praxisnah aufbereitet – ideal für die Mitarbeitenden zum Aushändigen
Das Hinweisgeberschutzgesetz setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in nationales Recht um und zwingt Arbeitgeber dahingehend aktiv zu werden. Neben dem Einrichten der Meldekanäle sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten zu informieren und sensibilisieren – und zwar zu den möglichen Meldegründen, dem Verfahren und den Fristen, dem Datenschutz sowie den Sanktionen bei Falschmeldungen.
Einfach, umfassend und nachweisbar gelingt Arbeitgebern das mit dem „Mitarbeiter-Merkblatt Hinweisgeberschutzgesetz“.
Dieses Produkt besteht aus einem Formularsatz aus 25 Mitarbeiter-Merkblättern à 16 Seiten und bietet folgende Vorteile:
Alle wichtigen Informationen zum Thema Hinweisgeberschutzgesetz für die Beschäftigten – kompakt zusammengefasst in einem Merkblatt.
Alle relevanten Fragen zu den Neuerungen werden beantwortet: verständlich, übersichtlich und praxisnah.
Arbeitgeber wählen im Merkblatt den für sie passenden Meldekanal aus und haben so im Handumdrehen ein auf ihr Verfahren abgestimmtes Dokument.
Je nach Format, können Arbeitgeber die erfolgte Unterweisung entweder über die heraustrennbare Unterschriftenseite oder einen digitalen Nachweis dokumentieren.
Auszug aus dem Inhalt
Allgemeine Informationen zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz im Unternehmen/in der Einrichtung
Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 12.05.2023 vom Bundestag verabschiedet und tritt am 2. Juli 2023 zum Großteil in Kraft. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden sowie Behörden und Kommunen müssen sichere Meldekanäle einrichten, über die Verstöße gegen das EU-Recht und das nationale Recht gemeldet werden können. Ziel ist es, die Aufdeckung und Unterbindung von Verstößen zu forcieren und gleichzeitig die hinweisgebende Person besser zu schützen. Repressalien und Vergeltungsverstöße gegenüber dem Hinweisgeber sind untersagt. Personen, die bewusst falsche Angaben weitergeben, müssen für den entstandenen Schaden aufkommen.
17. Januar 2024 12:12
Inhaltlich umfassend und gut
Ich hätte mir eine neutralere bzw. anpassbarere Datei gewünscht, so dass ich das Merkblatt aus optisch/designmäßig anpassen kann.
17. Januar 2024 09:48
Qualitative Information
Diese Publikation ist für unsere Mitarbeiter etwas zu umfangreich, allerdings für das Compliance-Team äußerst hilfreich, um "Verfahrensanweisungen" für unsere Mitarbeiter zu erstellen.