Sichere Honorarvereinbarung und Abrechnung nach neuer HOAI 2021
Praxisnahe Kommentierungen, wirtschaftliche Honorarberechnung und Musterverträge
Der umfassende Praxisleitfaden zur HOAI 2021 liefert konkrete Berechnungshilfen, rechtssichere Musterverträge und praxisnahe Kommentare – ideal, um wirtschaftlich abrechnen zu können.
Ihre Vorteile
- Praxisnahe Anwendungshinweise zu Leistungsphasen und Leistungsbildern
- Praktische Berechnungshilfen und Checklisten
- Juristisch geprüfte Verträge und Musteranschreiben für rechtsicheres Arbeiten
Lieferumfang
- Online-Ausgabe mit praktischen Zusatzfunktionen
- Inkl. Einsatzfertige Arbeitshilfen zum Download
- Inkl. Fortlaufende Erweiterungen und Aktualisierungen für den Bezugszeitraum
Wie funktioniert die HOAI? – Leitfaden für Architekten und Ingenieure
Ist die HOAI verpflichtend?
- Rechtssichere Orientierung: praxisnahe Kommentierungen erläutern verständlich alle Änderungen der HOAI 2021 und zeigen, wie Honorare transparent vereinbart werden können.
- Kostendeckende Kalkulation: Berechnungshilfen und Honorartabellen ermöglichen eine wirtschaftliche Preisgestaltung, angepasst an jede Leistungsphase.
- Umfassende Mustervorlagen: vorgefertigte Anschreiben und Verträge vereinfachen die Umsetzung im Arbeitsalltag und sparen wertvolle Zeit.
- Aktuelle Rechtsprechung: laufend kommentierte Urteile halten über neue Entwicklungen im Bau- und Architektenrecht auf dem Laufenden.
Die Zusatzfunktionen der Online-Ausgabe auf einen Blick:
Mobil per App und über Browser auf Smartphone, Tablet, Laptop und Desktop-PC jederzeit verfügbar
Praktische Volltext-Suche über einfache Eingabe von Stichwörtern und Suchbegriffen
Schnelle Navigation durch direkt verlinkte Inhaltsverzeichnisse und Verweise
Komfortables Bearbeiten und Hinzufügen von Lesezeichen und Notizen als Text, Bild oder Sprachnachricht
Einsatzfertige Vorlagen und Arbeitshilfen zum Download
- Wann umfasst der Auftrag „Genehmigungsplanung“ auch die Leistungsphasen 1 bis 3?
- Preisprüfungen im Vergabeverfahren
- Anwendungsbereich und Geltungsbereich der HOAI 2021
- Honorarermittlung für Gebäude und Innenräume
- Nach dem Ende der Mindestsätze - Planungsleistungen wirtschaftlich kalkulieren
- Urteil: Keine Unterschrift und trotzdem Honorar?
Auszug aus dem Inhalt
DIGITALES HANDBUCH
Allgemeine Regelungen der HOAI 2021
- Stufenverträge im Licht der HOAI 2021
- Begriffsbestimmungen nach § 2 HOAI
- Leistungen und Leistungsbilder
- Honorarvereinbarung
- Honorar bei Einzelleistungen
Honorare und Leistungen
- Für die Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, Freianlagen, Ingenieurbauwerken sowie Verkehrsanlagen
- Zu Fachplanungen der Tragwerksplanung und technischen Ausrüstung
- Zu nicht geregelten Leistungen wie Bauphysik, Geotechnik oder Ingenieurvermessung
Wirtschaftliche Honorarberechnung und Leistungsbepreisung
Rechtliches und Haftungsfragen sowie aktuelle Urteile
ARBEITSHILFEN
Musterverträge
- Architektenverträge für Gebäude und Innenräume, Objektüberwachung, Bauleitplanung
- Ingenieurverträge für Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Verkehrsanlagen
- Vertrag über Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie
Musteranschreiben
- Anpassung der Honorarvereinbarung
- Aufforderung zur Honorarabschlussrechnungslegung nach Kündigung
- Auswahl und Freigabe einer Vorplanung
- Bestätigung der Auftragserteilung
Berechnungshilfen zur Honorarermittlung für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung
Weitere Arbeitshilfen
- Honorartafeln aller Flächen-, Objekt- und Fachplanungen
- Interpolierte Honorartafeln
- Übersichten über die Leistungsbilder
- Besonderen Leistungen der Objekt- und Fachplanungen
- Checklisten
Beispiel einer Planung von Straße und Schiene
In dieser Aktualisierungslieferung wird am Beispiel einer Planung von Straße und Schiene aufgezeigt, welche technischen, betrieblichen und rechtlichen Anforderungen es für verkehrsplanerische Leistungen zu beachten gibt. Zentrale Unterschiede gibt es bereits im Planungsansatz. Entwurfsparameter für Straßenverkehrsanlagen sind zum Beispiel Entwurfs- und Richtgeschwindigkeit, Sichtweiten sowie ein Querprofil. Entwurfsparameter für Schienenverkehrsanlagen sind hingegen Mindestradien, Überhöhung, Lichtraum sowie Bahnsteig-längen oder Höhen. Weiterhin wird ab Kapitel 9.19.5 über Vergütungsmöglichkeiten und Vergütungsmodelle für verkehrsplanerische Leistungen informiert. Beispielsweise ist ein Pauschalhonorar mit klar definiertem Leistungsumfang möglich oder auch eine Output-/Kennzahlen-basierte Honorierung. Weitere sachdienliche Vergütungsmodelle hat unsere Expertin Frau Birgit Schaarschmidt im Kapitel aufgeführt.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Immobilienbestand
Die Optimierung von Bestandsimmobilien ist bereits in den letzten Jahren stärker in den Fokus gerückt. Eine Wertoptimierung lässt sich beispielsweise durch eine bauliche und technische Optimierung erzielen, wie. z.B. die Modernisierung von Fassaden oder die Erneuerung der Sanitäranlagen. Für den bestmöglichen Erfolg der geplanten Maßnahmen bedarf es oftmals einer interdisziplinären Zusammenarbeit. Für den (Fach-)Planer stellt sich hier die Frage, wie seine Leistungen zu vergüten sind. Dominik Krause gibt in Kapitel 9.20 Tipps.
HERAUSGEBER:
Frank Dahl
Frank Dahl ist Freischaffender Architekt und ö. b. u. v. Sachverständiger für Leistungen und Honorare der Architekten und Ingenieure. Er ist Mitglied der Architektenkammer Berlin sowie Mitglied im Bund der vereidigten Sachverständigen (BVS). Er leitet verschiedene Seminare für die Architektenkammer Berlin (AKB) und andere Anbieter, sowie Inhouse-Schulungen.
AUTOREN:
Stefan Dausner
Stefan Dausner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei der Kanzlei KUNZ Rechtsanwälte in Koblenz, Mainz, Bonn. Er ist Schiedsrichter bei der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V. und Mitglied im Forum Vergabe e.V., der ARGE Baurecht beim Deutschen Anwaltsverein (DAV) und der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
Friedhelm Doell
Friedhelm Doell ist Beratender Ingenieur und von der IHK für München und Oberbayern ö. b. u. v. Sachverständiger für die Honorare der Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung und Technischen Ausrüstung nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Er ist Mitglied der Bayerischen Ingenieurekammer Bau.
Birgit Schaarschmidt
Brigit Schaarschmidt ist selbstständige Rechtsanwältin der Kanzlei Schaarschmidt, Frankfurt am Main, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und ausgebildete Mediatorin (Master of Mediation Fern-Universität Hagen). Sie ist Lehrbeauftragte für Immobilienrecht an der Fachhochschule Mainz, Dozentin für Rechtsreferendare bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main, Dozentin für baurechtliche Themen an der Universität Stuttgart und Prüferin im zweiten Staatsexamen im Land Hessen.
Dr. Pirmin Schmid
Dr. Primin Schmid ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Gründungspartner der Kanzlei pirminpartners Rechtsanwälte, Berlin. Seine Fachgebiete sind Architekten- und Ingenieurrecht, Privates Baurecht, Projektsteuerungsrecht, Mietrecht, Immobilienrecht. Er ist regelmäßiger Referent bei Seminaren zum Architektenrecht, insbesondere Honorarrecht (HOAI), Privaten Baurecht (VOB/B), Recht der Sachverständigen. Außerdem ist er Mitglied beim Deutschen Mietgerichtstag e.V. sowie in der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein.
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