SanScreen: Sanktionslistenprüfung
Software für exportierende Unternehmen zur Sanktionslistenprüfung von Personen- und Firmenadressen zur Terrorismusbekämpfung
Durch die EU-Verordnungen EG-VO 881/2002 und 2580/2001 zur Terrorismusbekämpfung sind Sie zu komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet, damit verbotene Geschäftskontakte erkannt und verhindert werden können. Sämtliche Personen- und Firmenadressen müssen aufgrund der häufigen Änderungen permanent geprüft werden. Und das nicht nur im Ausland: Auch die inländischen Partner, z. B. Lieferanten, sind davon betroffen.
Damit Sie die Auflagen jederzeit erfüllen, dabei aber den Zusatzaufwand im Tagesgeschäft so gering wie möglich halten und über die geforderten Nachweise verfügen, haben wir jetzt für Sie eine Absicherung zu attraktiven Konditionen!