Die 2. Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurde im September 2023 verabschiedet und beinhalten v. a. neue Vorschriften zur Anlagentechnik.
Seit dem 01.01.2024 muss jede neue Heizung in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten auf 65 % Erneuerbaren Energien basieren. Außerhalb eines Neubaugebiets soll diese Regelung frühestens ab 2026 gelten. Bei Bestandsgebäuden ist kein Heizungstausch vorgeschrieben, sofern die Heizung noch funktioniert oder repariert werden kann. Bei einem sofortigen Heizungstausch und Umstieg auf 65% Erneuerbare Energien können jedoch staatliche Förderungen zu klimafreundlichem Heizen bezogen werden. Damit hat die Novellierung große Auswirkung auf das energieoptimierte Bauen und künftige Aufträge sowie deren Förderung.